Die Gehälter in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main war schon immer ein wirtschaftliches Zentrum in Deutschland. Heutzutage ist Frankfurt vor allem ein wichtiges und international bedeutendes Finanzzentrum und Börsenplatz. Aber auch viele andere nationale und internationale Unternehmen des Handels und des Dienstleistungssektors setzen auf die gute Infrastruktur in Frankfurt am Main und sind deshalb auch hier vertreten. Das Messezentrum Frankfurt ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor und zieht regelmäßig zahlreiche Aussteller und Besucher aus dem In- und Ausland an. Auch der IT-Sektor ist in Frankfurt stark vertreten. Der Flughafen gehört zu den größten der Welt und sorgt neben Bahn, Rheinschifffahrt und Autobahn für die nationale und internationale Verkehrsanbindung.
Das Durchschnittsgehalt für Systemtechniker in Frankfurt am Main beträgt 3.732,85 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 5.465,70 | € 3.732,85 |
Netto | € 1.333,31 | € 3.572,70 | € 2.453,01 |
Für den Beruf der/des Systemtechnikers/in ist meist eine elektronische oder elektrotechnische Weiterbildung vorausgesetzt, von Vorteil ist es, wenn diese Weiterbildung spezialisiert auf Information oder Telekommunikation basiert. Der/die Systemtechniker/in verfügt über fundierte Fachkenntnisse hinsichtlich der Technologien im Informations- und Telekommunikationsbereich und kann diese bei seinen unterschiedlichen Aufgaben einsetzen.
Zu den Hauptaufgaben des/der Systemtechnikers/in gehören unter anderem die Planung von EDV-Systemen, Internetanwendungen, Telefonsystem, Mobilfunksysteme und Anwendungen im Multimediabereich. Neben der Planung gehört auch die jeweilige Installation, Vernetzung und Konfiguration der Systeme in das Tätigkeitsfeld der Systemtechniker/innen. Sie beraten die Kunden und erstellen Bedarfsanalysen, übernehmen Überprüfungen von Systemen und erstellen entsprechende Protokolle und Dokumentationen. Systemtechniker/innen .
Die Gehäter Systemtechniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden