Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Systemtechniker in Berlin beträgt 2.221,92 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.193,83 | € 3.250,00 | € 2.221,92 |
Netto | € 913,86 | € 2.156,32 | € 1.535,09 |
Für den Beruf der/des Systemtechnikers/in ist meist eine elektronische oder elektrotechnische Weiterbildung vorausgesetzt, von Vorteil ist es, wenn diese Weiterbildung spezialisiert auf Information oder Telekommunikation basiert. Der/die Systemtechniker/in verfügt über fundierte Fachkenntnisse hinsichtlich der Technologien im Informations- und Telekommunikationsbereich und kann diese bei seinen unterschiedlichen Aufgaben einsetzen.
Zu den Hauptaufgaben des/der Systemtechnikers/in gehören unter anderem die Planung von EDV-Systemen, Internetanwendungen, Telefonsystem, Mobilfunksysteme und Anwendungen im Multimediabereich. Neben der Planung gehört auch die jeweilige Installation, Vernetzung und Konfiguration der Systeme in das Tätigkeitsfeld der Systemtechniker/innen. Sie beraten die Kunden und erstellen Bedarfsanalysen, übernehmen Überprüfungen von Systemen und erstellen entsprechende Protokolle und Dokumentationen. Systemtechniker/innen .
Die Gehäter Systemtechniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden