Die Gehälter in Hanau
Die Stadt in Rhein-Main Gebiet ist die Geburtsstadt der Gebrüder Grimm und ist seit langer Zeit schon ein wichtiger Standort der Schmuckwaren- und Goldverarbeitung. Heute sind zahlreiche Betriebe in Hanau beheimatet, die sich mit der Material- und Werkstofftechnik beschäftigen. Aber auch die Medizintechnik ist in Hanau vertreten. Weitere Wirtschaftsbereiche bestehen noch im Anlagenbau und in der Chemieindustrie. Die Stadt Hanau besitzt einen großen Industriehafen am Main, über den große Mengen an Waren umgeschlagen werden. Vor allem Mineralöle sind ein wichtiges Gut, welches hier umgeschlagen wird. Hanau ist auch an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. Innerhalb der Stadt verbindet die Straßenbahn die Teile der Stadt.
Das Durchschnittsgehalt für Stationsschwester in Hanau beträgt 2.331,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.290,00 | € 2.372,00 | € 2.331,00 |
Netto | € 1.506,27 | € 1.778,26 | € 1.642,27 |
Stationsschwestern und -pfleger - Kinderkrankenpflege sind verantwortlich für die Leitung und Organisation sowie die Pflege auf einer Pflegestation. Personalführung und Personaldisposition sowie Urlaubs- und Dienstplanung fallen in ihren Aufgabenbereich.
Daneben sind sie zuständig für die Abrechnung der Dienstzeiten, Bereitschaftsdienste und der angefallenen Überstunden der ihnen unterstellten Mitarbeiter/innen. Zeugniserstellung, das Erstellen von Beurteilungen und das Erledigen der anfallenden Korrespondenz gehören ebenso zu ihren Aufgaben. Die Koordinierung pflegerischer sowie therapeutischer Maßnahmen und die Sicherstellung der Ausführung von ärztlichen Verordnungen wird von ihnen eigenverantwortlich erledigt. Stationsschwestern/-pfleger - Kinderkrankenpflege arbeiten mit vorgesetzten Ärzte und Ärztinnen zusammen und beteiligen sich an der Beschaffung und Verwaltung von Medikamenten. Ferner sind sie in Personalfragen beratend tätig. Als Arbeitsgeber kommen .
Die Gehäter Stationsschwester basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden