Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Stationsschwester in Berlin beträgt 2.174,46 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.100,00 | € 3.248,92 | € 2.174,46 |
Netto | € 843,99 | € 2.067,33 | € 1.455,66 |
Stationsschwestern und -pfleger - Kinderkrankenpflege sind verantwortlich für die Leitung und Organisation sowie die Pflege auf einer Pflegestation. Personalführung und Personaldisposition sowie Urlaubs- und Dienstplanung fallen in ihren Aufgabenbereich.
Daneben sind sie zuständig für die Abrechnung der Dienstzeiten, Bereitschaftsdienste und der angefallenen Überstunden der ihnen unterstellten Mitarbeiter/innen. Zeugniserstellung, das Erstellen von Beurteilungen und das Erledigen der anfallenden Korrespondenz gehören ebenso zu ihren Aufgaben. Die Koordinierung pflegerischer sowie therapeutischer Maßnahmen und die Sicherstellung der Ausführung von ärztlichen Verordnungen wird von ihnen eigenverantwortlich erledigt. Stationsschwestern/-pfleger - Kinderkrankenpflege arbeiten mit vorgesetzten Ärzte und Ärztinnen zusammen und beteiligen sich an der Beschaffung und Verwaltung von Medikamenten. Ferner sind sie in Personalfragen beratend tätig. Als Arbeitsgeber kommen .
Die Gehäter Stationsschwester basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden