Die Gehälter in Frechen
Bei der Stadt Frechen handelt es sich um eine Stadt, die im größten deutschen Bundesland, Nordrhein-Westfalen, liegt. Sie befindet sich im Landkreis Rhein-Erft und im Regierungsbezirk Köln. Frechen ist in 8 Stadtteile untergliedert. Hierzu gehören unter anderem Frechen Innenstadt, Buschbell und Grube Karl. Lange Zeit wurde in der Stadt Braunkohle abgebaut. Wirtschaftlich war dies sehr wichtig. Seit der Abbau jedoch eingestellt wurde, haben sich viele andere Wirtschaftszweige, unter anderem der Dienstleistungssektor und der Handel, sehr stark entwickelt. Besonders sehenswert in dieser Stadt sind der Judenfriedhof und das Lindentheater. Die Infrastruktur ist sehr gut. Vor allem nach Köln bestehen zahlreiche Verbindungen.
Das Durchschnittsgehalt für Stationsschwester in Frechen beträgt 2.600,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.600,00 | € 2.600,00 | € 2.600,00 |
Netto | € 1.604,20 | € 1.604,20 | € 1.604,20 |
Stationsschwestern und -pfleger - Kinderkrankenpflege sind verantwortlich für die Leitung und Organisation sowie die Pflege auf einer Pflegestation. Personalführung und Personaldisposition sowie Urlaubs- und Dienstplanung fallen in ihren Aufgabenbereich.
Daneben sind sie zuständig für die Abrechnung der Dienstzeiten, Bereitschaftsdienste und der angefallenen Überstunden der ihnen unterstellten Mitarbeiter/innen. Zeugniserstellung, das Erstellen von Beurteilungen und das Erledigen der anfallenden Korrespondenz gehören ebenso zu ihren Aufgaben. Die Koordinierung pflegerischer sowie therapeutischer Maßnahmen und die Sicherstellung der Ausführung von ärztlichen Verordnungen wird von ihnen eigenverantwortlich erledigt. Stationsschwestern/-pfleger - Kinderkrankenpflege arbeiten mit vorgesetzten Ärzte und Ärztinnen zusammen und beteiligen sich an der Beschaffung und Verwaltung von Medikamenten. Ferner sind sie in Personalfragen beratend tätig. Als Arbeitsgeber kommen .
Die Gehäter Stationsschwester basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden