Die Gehälter in Alzey
Alzey liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz im Landkreis Alzey-Worms. Schon im Nibelungenlied wird die Stadt durch Volker von Alzey erwähnt. Aus diesem Grund wird Alzey auch die Nibelungenstadt oder die Volkerstadt genannt. Alzey begrenzt im Westen den nördlichen Teil der oberrheinischen Tiefebene. Umgeben ist die Stadt im Norden vom rheinhessischen Hügelland und im Westen vom Pfälzer Bergland. Schon in der Jungsteinzeit finden sich Besiedelungsspuren im Raum von Alzey. Die Stadt ist sehr verbunden mit dem Weinbau. Es finden regelmäßig Weinfeste und Weinproben statt. Ein Bummel über den Rosenmarkt oder den Fischmarkt der Stadt ist immer ein Erlebnis. Ebenso ist das Alzeyer Schloss, sowie der Wartbergturm wirklich sehenswert.
Das Durchschnittsgehalt für Stationsschwester in Alzey beträgt 1.859,09 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.354,17 | € 2.364,00 | € 1.859,09 |
Netto | € 1.017,74 | € 1.341,83 | € 1.179,79 |
Stationsschwestern und -pfleger - Kinderkrankenpflege sind verantwortlich für die Leitung und Organisation sowie die Pflege auf einer Pflegestation. Personalführung und Personaldisposition sowie Urlaubs- und Dienstplanung fallen in ihren Aufgabenbereich.
Daneben sind sie zuständig für die Abrechnung der Dienstzeiten, Bereitschaftsdienste und der angefallenen Überstunden der ihnen unterstellten Mitarbeiter/innen. Zeugniserstellung, das Erstellen von Beurteilungen und das Erledigen der anfallenden Korrespondenz gehören ebenso zu ihren Aufgaben. Die Koordinierung pflegerischer sowie therapeutischer Maßnahmen und die Sicherstellung der Ausführung von ärztlichen Verordnungen wird von ihnen eigenverantwortlich erledigt. Stationsschwestern/-pfleger - Kinderkrankenpflege arbeiten mit vorgesetzten Ärzte und Ärztinnen zusammen und beteiligen sich an der Beschaffung und Verwaltung von Medikamenten. Ferner sind sie in Personalfragen beratend tätig. Als Arbeitsgeber kommen .
Die Gehäter Stationsschwester basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden