Deren Inhalte sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Sie kann im Anschluss an eine Ausbildung im kaufmännischen, verwaltenden oder gastgewerblichen Bereich absolviert werden. Die Dauer der Fortbildungsmaßnahmen ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und beträgt ein oder zwei Jahre. Das Arbeitsfeld des Berufsangehörigen sind Messen, Ausstellungen und Kongresse (Planung, Begleitung und Auswertung). Arbeitgeber dieser Messe- und Kongressspezialisten sind beispielsweise Marketing- und große Wirtschaftsunternehmen, aber auch Kongresszentren, Hotels, Städte und Kommunen, die regelmäßig Messen, Ausstellungen, Konferenzen oder Tagungen ausrichten. Die Aufgaben, die diese Berufsgruppe .
Wie viel Fachwirt - Messe- u. Kongreßwesen, Ergebnis Fachwirt - Messe- u. Kongreßwesen?
übernimmt, umfassen die Planung (Recherche von Rednern, Laudatoren, Sponsoren, Teilnehmern, inhaltliche Zuarbeiten einschließlich Briefing der Teilnehmer und Versand der Tagungsunterlagen, Reise- und Unterkunftsmanagement), die Organisation des Ablaufs der Veranstaltungen (Ausstattung der Räume mit Technik, Bestuhlung und Dekoration, Catering, Assistenz bei Vorträgen und ähnliches) und deren Nachbearbeitung (Versand von Unterlagen, Koordination von abschließenden Publikationen, Abrechnung). Die vielfältigen Aufgaben erfordern ein äußerst strukturiertes Arbeiten, Fremdsprachenkenntnisse, höfliche Umgangsformen, Übersicht auch in komplexen Situationen, ausgesprochenes Dienstleistungsdenken, die Bereitschaft zu Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit sowie ästhetisches Geschick.
Die Gehäter Fachwirt - Messe- u. Kongreßwesen basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Städten Deutschlands | Brutto min. € |
Aachen | € 3.500,00 |
Berlin | € 2.150,00 |
Burghausen, Salzach | € 3.750,00 |
Dresden | € 2.250,00 |
Düsseldorf | € 3.333,33 |
Erfurt | € 2.383,33 |
Frankfurt am Main | € 3.750,00 |
Hamburg | € 2.166,67 |
Kassel, Hessen | € 2.000,00 |
Obertshausen | € 3.500,00 |
Stuttgart | € 3.500,00 |
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* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden