Die Gehälter in Limburg an der Lahn
Die Stadt Limburg an der Lahn liegt im Bundesland Hessen. Sie ist zugleich die Kreisstadt des Landkreises Limburg-Weilburg. Durch die Stadt Limburg an der Lahn zieht sich nicht nur der Fluss Lahn, sondern auch verschiedene Verkehrswege für PKW, Bus und Bahn. Auch Schiffe können in die Stadt einfahren. Auch für die Schulbildung der Kinder kann hier sehr gut gesorgt werden. Allgemeinbildende Schulden befinden sich hier ebenso wie Berufsschulen. Die wohl bedeutendsten Bauwerke der Stadt sind der Limburger Dom und das Limburger Schloss. Zahlreiche Unternehmen, vor allem des Mittelstandes, haben hier ihren Sitz. Die Freizeitbeschäftigungen in dieser Stadt sind sehr vielseitig.
Das Durchschnittsgehalt für Metallbauermeister in Limburg an der Lahn beträgt 2.762,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.275,00 | € 3.250,00 | € 2.762,50 |
Netto | € 1.748,12 | € 2.290,28 | € 2.019,20 |
Metallbauermeister oder Metallbauermeisterinnen haben ihr Tätigkeitsfeld meist in Kraftfahrzeugbetrieben, Kfz-Werkstätten, in der Metallbearbeitungsbranche und im Maschinenbausektor. Weitere mögliche Arbeitgeber für Metallbauermeister/innen sind Ausbau- und Hochbauunternehmen.
Metallbauermeister und Metallbauermeisterinnen sind meist mit der Leitung von Werkstätten oder Betriebsabteilungen betraut, koordinieren die Arbeiten ihrer Mitarbeiter und erteilen entsprechende Arbeitsanweisungen. Metallbauermeister/innen sind in der Position, verantwortungsvolle Führungsaufgaben zu übernehmen und weitere Arbeiten fachgerecht zu delegieren. Metallbauermeister und Metallbauermeisterinnen fertigen Detailkonstruktionen an und sind geschult, um Arbeitsabläufe terminlich zu planen und entsprechend zu organisieren. Je kleiner der Betrieb ist, desto mehr wird der Metallbauermeister/in auch selbst in der Produktion mitarbeiten. Die technische Kalkulation bei der Auftragsbearbeitung und .
Die Gehäter Metallbauermeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden