Die Gehälter in Neu-Ulm
Die Stadt Neu-Ulm liegt im Freistaat Bayern. Sie bildet einen eigenen Landkreis und liegt im Regierungsbezirk Schwaben. Sehenswürdigkeiten gibt es in Neu-Ulm sehr viele. Unter anderem das Archäologische Museum Neu-Ulm. Auch Freizeitangebote wie das Baden, können hier vorgenommen werden. In Neu-Ulm gibt es sehr viele Frei- oder Hallenbäder. Somit steht dem ganzjährigen Badespaß nichts mehr im Weg. Jedes Jahr finden in Neu-Ulm die Tage der Begegnung statt. In Neu-Ulm besteht ein sehr gut ausgeprägter Bahnverkehr. Auch mit dem PKW findet man sich schnell überall hin. Der nächste Flughafen ist allerdings ein Stückchen weg, in Memmingen. In Neu-Ulm gibt es ein Industriegebiet, in dem sich zahlreiche Unternehmen angesiedelt haben.
Das Durchschnittsgehalt für Metallbauermeister in Neu-Ulm beträgt 2.879,96 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.212,35 | € 3.547,56 | € 2.879,96 |
Netto | € 1.349,33 | € 2.678,24 | € 2.013,79 |
Metallbauermeister oder Metallbauermeisterinnen haben ihr Tätigkeitsfeld meist in Kraftfahrzeugbetrieben, Kfz-Werkstätten, in der Metallbearbeitungsbranche und im Maschinenbausektor. Weitere mögliche Arbeitgeber für Metallbauermeister/innen sind Ausbau- und Hochbauunternehmen.
Metallbauermeister und Metallbauermeisterinnen sind meist mit der Leitung von Werkstätten oder Betriebsabteilungen betraut, koordinieren die Arbeiten ihrer Mitarbeiter und erteilen entsprechende Arbeitsanweisungen. Metallbauermeister/innen sind in der Position, verantwortungsvolle Führungsaufgaben zu übernehmen und weitere Arbeiten fachgerecht zu delegieren. Metallbauermeister und Metallbauermeisterinnen fertigen Detailkonstruktionen an und sind geschult, um Arbeitsabläufe terminlich zu planen und entsprechend zu organisieren. Je kleiner der Betrieb ist, desto mehr wird der Metallbauermeister/in auch selbst in der Produktion mitarbeiten. Die technische Kalkulation bei der Auftragsbearbeitung und .
Die Gehäter Metallbauermeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden