Die Gehälter in Ense
Im Regierungsbezirk Arnsberg liegt die Gemeinde Ense, im Zentrum des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Die Ortschaft liegt im nördlichen Teil des Sauerlandes. Ense erreicht man über die B516 oder die Autobahnen A45 und A46. Selbstverständlich hat man auch die Möglichkeit, mit Bus und Bahn den Ort zu erreichen. Wirtschaft und Infrastruktur bieten Arbeitssuchenden zahlreiche Möglichkeiten. Das Thema Wirtschaftsförderung wird groß geschrieben; so konnten zahlreiche größere bekannte Unternehmen angesiedelt werden. Aber auch eine Vielzahl kleiner Unternehmern beherbergt das Industriegebiet von Ense. In der Gemeinde Ense befinden sich mehrere Grundschulen und eine Hauptschule. Realschule oder Gymnasium sind in den umliegenden Städten zu finden. In Ense befindet sich auch eine Volkshochschule.
Das Durchschnittsgehalt für Metallbauermeister in Ense beträgt 2.803,13 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.708,33 | € 2.897,92 | € 2.803,13 |
Netto | € 1.701,65 | € 2.105,55 | € 1.903,60 |
Metallbauermeister oder Metallbauermeisterinnen haben ihr Tätigkeitsfeld meist in Kraftfahrzeugbetrieben, Kfz-Werkstätten, in der Metallbearbeitungsbranche und im Maschinenbausektor. Weitere mögliche Arbeitgeber für Metallbauermeister/innen sind Ausbau- und Hochbauunternehmen.
Metallbauermeister und Metallbauermeisterinnen sind meist mit der Leitung von Werkstätten oder Betriebsabteilungen betraut, koordinieren die Arbeiten ihrer Mitarbeiter und erteilen entsprechende Arbeitsanweisungen. Metallbauermeister/innen sind in der Position, verantwortungsvolle Führungsaufgaben zu übernehmen und weitere Arbeiten fachgerecht zu delegieren. Metallbauermeister und Metallbauermeisterinnen fertigen Detailkonstruktionen an und sind geschult, um Arbeitsabläufe terminlich zu planen und entsprechend zu organisieren. Je kleiner der Betrieb ist, desto mehr wird der Metallbauermeister/in auch selbst in der Produktion mitarbeiten. Die technische Kalkulation bei der Auftragsbearbeitung und .
Die Gehäter Metallbauermeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden