Die Gehälter in Bad König
Bad König liegt im hessischen Odenwald, bietet wunderbares Klima und eine Landschaft in der man entspannen und sich erholen kann. Das ist ja auch der Sinn und Zweck eines Kurortes. Dementsprechend arbeiten viele Bürger im Dienstleistungsbereich oder in kleinen oder mittleren Handwerksbetrieben. Aber auch Unternehmen mit neuen Technologien werden gerne gesehen und ihre Ansiedlung wird gefördert. Es ist nicht weit bis zum Rhein-Main-Gebiet, wo viele große Unternehmen ansässig sind und von daher ist das Leben in Bad König auch dann angenehm, wenn man dort keine Arbeit findet. Die Verkehrswege sind gut und die Wohngebiete ruhig und gepflegt. Das wiegt für viele den Weg zur Arbeit auf.
Das Durchschnittsgehalt für Metallbauermeister in Bad König beträgt 2.375,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.050,00 | € 2.700,00 | € 2.375,00 |
Netto | € 1.359,88 | € 1.690,27 | € 1.525,08 |
Metallbauermeister oder Metallbauermeisterinnen haben ihr Tätigkeitsfeld meist in Kraftfahrzeugbetrieben, Kfz-Werkstätten, in der Metallbearbeitungsbranche und im Maschinenbausektor. Weitere mögliche Arbeitgeber für Metallbauermeister/innen sind Ausbau- und Hochbauunternehmen.
Metallbauermeister und Metallbauermeisterinnen sind meist mit der Leitung von Werkstätten oder Betriebsabteilungen betraut, koordinieren die Arbeiten ihrer Mitarbeiter und erteilen entsprechende Arbeitsanweisungen. Metallbauermeister/innen sind in der Position, verantwortungsvolle Führungsaufgaben zu übernehmen und weitere Arbeiten fachgerecht zu delegieren. Metallbauermeister und Metallbauermeisterinnen fertigen Detailkonstruktionen an und sind geschult, um Arbeitsabläufe terminlich zu planen und entsprechend zu organisieren. Je kleiner der Betrieb ist, desto mehr wird der Metallbauermeister/in auch selbst in der Produktion mitarbeiten. Die technische Kalkulation bei der Auftragsbearbeitung und .
Die Gehäter Metallbauermeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden