Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Metallbauermeister in Berlin beträgt 2.958,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.800,00 | € 4.116,67 | € 2.958,34 |
Netto | € 1.257,62 | € 2.398,02 | € 1.827,82 |
Metallbauermeister oder Metallbauermeisterinnen haben ihr Tätigkeitsfeld meist in Kraftfahrzeugbetrieben, Kfz-Werkstätten, in der Metallbearbeitungsbranche und im Maschinenbausektor. Weitere mögliche Arbeitgeber für Metallbauermeister/innen sind Ausbau- und Hochbauunternehmen.
Metallbauermeister und Metallbauermeisterinnen sind meist mit der Leitung von Werkstätten oder Betriebsabteilungen betraut, koordinieren die Arbeiten ihrer Mitarbeiter und erteilen entsprechende Arbeitsanweisungen. Metallbauermeister/innen sind in der Position, verantwortungsvolle Führungsaufgaben zu übernehmen und weitere Arbeiten fachgerecht zu delegieren. Metallbauermeister und Metallbauermeisterinnen fertigen Detailkonstruktionen an und sind geschult, um Arbeitsabläufe terminlich zu planen und entsprechend zu organisieren. Je kleiner der Betrieb ist, desto mehr wird der Metallbauermeister/in auch selbst in der Produktion mitarbeiten. Die technische Kalkulation bei der Auftragsbearbeitung und .
Die Gehäter Metallbauermeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden