Die Gehälter in Köln
Köln ist ein wirtschaftliches und kulturelles Zentrum im Westen Deutschlands. Wichtige Unternehmen im Bereich der Lebensmittelindustrie sind hier ansässig. Auch die Fahrzeugindustrie und die Chemie spielt eine tragende Rolle in der Stadt. Nicht zu unterschätzen sind auch die Sehenswürdigkeiten der Stadt, die alljährlich zahlreiche Touristen anlocken. In Köln finden auch regelmäßig wichtige Branchenmessen statt. Über Autobahn- Bahn und auch die Rheinschifffahrt ist die Stadt gut an das Verkehrsnetz angeschlossen. Der Flughafen der Stadt ist ein bedeutendes Drehkreuz für den Personen- aber auch für den Frachtluftverkehr. Außerdem verfügt die Stadt über ein gut ausgebautes Nahverkehrssystem, das sich aus S-Bahn, Straßenbahn und Busverkehr zusammensetzt.
Das Durchschnittsgehalt für Metallbauermeister in Köln beträgt 2.809,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.618,00 | € 4.000,00 | € 2.809,00 |
Netto | € 1.290,77 | € 2.720,44 | € 2.005,61 |
Metallbauermeister oder Metallbauermeisterinnen haben ihr Tätigkeitsfeld meist in Kraftfahrzeugbetrieben, Kfz-Werkstätten, in der Metallbearbeitungsbranche und im Maschinenbausektor. Weitere mögliche Arbeitgeber für Metallbauermeister/innen sind Ausbau- und Hochbauunternehmen.
Metallbauermeister und Metallbauermeisterinnen sind meist mit der Leitung von Werkstätten oder Betriebsabteilungen betraut, koordinieren die Arbeiten ihrer Mitarbeiter und erteilen entsprechende Arbeitsanweisungen. Metallbauermeister/innen sind in der Position, verantwortungsvolle Führungsaufgaben zu übernehmen und weitere Arbeiten fachgerecht zu delegieren. Metallbauermeister und Metallbauermeisterinnen fertigen Detailkonstruktionen an und sind geschult, um Arbeitsabläufe terminlich zu planen und entsprechend zu organisieren. Je kleiner der Betrieb ist, desto mehr wird der Metallbauermeister/in auch selbst in der Produktion mitarbeiten. Die technische Kalkulation bei der Auftragsbearbeitung und .
Die Gehäter Metallbauermeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden