Die Gehälter in Bünde
Die Stadt Bünde liegt im Nordosten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, etwa 20 Kilometer entfernt von Bielefeld. Zwei Anschlussstellen an die Bundesautobahn A30 und eine gut ausgebaute Landstraße binden die Stadt gut an das deutsche Verkehrsnetz an. Sowohl mit Intercity als auch mit regionalen Zügen kann man vom Bahnhof Bünde weiterkommen, die innerstädtische Mobilität wird durch mehrere Stadtbuslinien ermöglicht. Die Wirtschaft in der Stadt ist gut entwickelt. Arbeitsstellen und Ausbildungsplätze kann man in der Tabakindustrie, der Küchenmöbelproduktion, der Baumaschinenherstellung und anderen Branchen finden. Ein großer Hersteller von Modellbausätzen hat in Bünde seine einzige Niederlassung. Auch der Tourismus ist durch das umliegende Kurgebiet gut ausgeprägt.
Das Durchschnittsgehalt für Hausdame, Hausherr in Bünde beträgt 2.150,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.600,00 | € 2.700,00 | € 2.150,00 |
Netto | € 914,74 | € 1.951,07 | € 1.432,91 |
Für die Ausübung des Berufes Hausdame, Hausherr ist eine Ausbildung im Hotel- oder Gaststättengewerbe oder in der Hauswirtschaft erforderlich. Falls die Arbeit als Hausdame, Hausherr im Lebensmittelbereich ausgeübt werden soll, erfordert dies zudem eine entsprechende Bestätigung gemäß dem gültigen Infektionsschutzgesetz.
Der/die Hausdame, Hausherr kann in sämtlichen Hotelbetrieben, in Pensionen, in Restaurants oder Gaststätten beschäftigt werden. Der/die Hausdame, Hausherr teilt die Arbeitspläne der Mitarbeiter ein, gibt entsprechende Arbeitsanweisungen und achtet auf deren korrekte Ausführung. Auch für die Erstellung der Urlaubspläne des Personals ist die/der Hausdame, Hausherr zuständig. Bei großen Hotels und Gaststätten übt die/der Hausdame, Hausherr eher leitende Funktionen aus und delegiert die Arbeiten an die Mitarbeiter, in kleineren Hotels oder Restaurants dagegen arbeitet der/die Hausdame, Hausherr auch im .
Die Gehäter Hausdame, Hausherr basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden