Die Gehälter in Bocholt
Die Stadt Bocholt liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie gehört zum Landkreis Borken und ist die größte Stadt dieses Landkreises. Der Regierungsbezirk, welcher für die Stadt Bocholt zuständig ist, ist Münster. In Bocholt gibt es nicht nur zahlreiche Museen und interessante Bauwerke, sondern auch zahlreiche Archive, die sehr viel Aufschluss über die Vergangenheit der Stadt geben. Die Wirtschaft der Stadt Bocholt wird hauptsächlich durch die Einkaufsmöglichkeiten angekurbelt. Mehrere Einkaufszentren gibt es hier. Doch auch die Industrie ist ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor der Stadt. In Bocholt gibt es zahlreiche Schulen, unter anderem Grundschulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen. Auch berufsbildende Schulen gibt es in der Stadt.
Das Durchschnittsgehalt für Hausdame, Hausherr in Bocholt beträgt 2.150,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.800,00 | € 2.500,00 | € 2.150,00 |
Netto | € 1.230,31 | € 1.931,12 | € 1.580,72 |
Für die Ausübung des Berufes Hausdame, Hausherr ist eine Ausbildung im Hotel- oder Gaststättengewerbe oder in der Hauswirtschaft erforderlich. Falls die Arbeit als Hausdame, Hausherr im Lebensmittelbereich ausgeübt werden soll, erfordert dies zudem eine entsprechende Bestätigung gemäß dem gültigen Infektionsschutzgesetz.
Der/die Hausdame, Hausherr kann in sämtlichen Hotelbetrieben, in Pensionen, in Restaurants oder Gaststätten beschäftigt werden. Der/die Hausdame, Hausherr teilt die Arbeitspläne der Mitarbeiter ein, gibt entsprechende Arbeitsanweisungen und achtet auf deren korrekte Ausführung. Auch für die Erstellung der Urlaubspläne des Personals ist die/der Hausdame, Hausherr zuständig. Bei großen Hotels und Gaststätten übt die/der Hausdame, Hausherr eher leitende Funktionen aus und delegiert die Arbeiten an die Mitarbeiter, in kleineren Hotels oder Restaurants dagegen arbeitet der/die Hausdame, Hausherr auch im .
Die Gehäter Hausdame, Hausherr basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden