Die Gehälter in Bonn
Die ehemalige Hauptstadt der BRD ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort und Börsenplatz im Westen Deutschlands. Viele nationale Unternehmen haben hier ihren Sitz. Die Medienlandschaft setzt sich aus einigen Fernseh- und Radiosendern, sowie mehreren Zeitungen zusammen. Immer wichtiger wird der Tourismus in der Stadt, der bereits zahlreichen Erwerbstätigen Arbeit bietet. In Bonn haben immer noch einige staatliche Institutionen, sowie mehrere internationale UNO Institutionen ihren Sitz. Über den Flughafen Köln/Bonn können Ziele im In- und Ausland angeflogen werden. Das Straßenbahn- und Busnetz ist gut ausgebaut und verbindet die Knotenpunkte der Stadt. Mehrere Autobahnen stellen gemeinsam mit den Bahnhöfen den Anschluss an das Fernverkehrsnetz sicher.
Das Durchschnittsgehalt für Hausdame, Hausherr in Bonn beträgt 2.195,84 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.191,67 | € 3.200,00 | € 2.195,84 |
Netto | € 909,09 | € 1.973,82 | € 1.441,46 |
Für die Ausübung des Berufes Hausdame, Hausherr ist eine Ausbildung im Hotel- oder Gaststättengewerbe oder in der Hauswirtschaft erforderlich. Falls die Arbeit als Hausdame, Hausherr im Lebensmittelbereich ausgeübt werden soll, erfordert dies zudem eine entsprechende Bestätigung gemäß dem gültigen Infektionsschutzgesetz.
Der/die Hausdame, Hausherr kann in sämtlichen Hotelbetrieben, in Pensionen, in Restaurants oder Gaststätten beschäftigt werden. Der/die Hausdame, Hausherr teilt die Arbeitspläne der Mitarbeiter ein, gibt entsprechende Arbeitsanweisungen und achtet auf deren korrekte Ausführung. Auch für die Erstellung der Urlaubspläne des Personals ist die/der Hausdame, Hausherr zuständig. Bei großen Hotels und Gaststätten übt die/der Hausdame, Hausherr eher leitende Funktionen aus und delegiert die Arbeiten an die Mitarbeiter, in kleineren Hotels oder Restaurants dagegen arbeitet der/die Hausdame, Hausherr auch im .
Die Gehäter Hausdame, Hausherr basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden