Die Gehälter in Bamberg
Die Stadt Bamberg liegt im Norden des Bundeslandes Bayern und ist mit seiner historischen Altstadt, die zum UNESCO Welterbe zählt, ein wichtiger Tourismusort. In der Stadt gibt es auch zahlreiche Museen und Theater, die weitere Anziehungspunkte für Besucher darstellen. Die vielen Parks, die historischen Bauwerke, aber auch die vielen am Wasser gelegenen Häuser faszinieren Besucher gleichermaßen. Neben dem Tourismus, gehört aber auch die Fahrzeugindustrie zu den wichtigen Bereichen des Wirtschaftslebens in der Stadt. Auch die Nahrungsmittelbranche und die Elektrotechnik sind in Bamberg ansässig. Bamberg ist auch bekannt für seine Brauereien. Bamberg ist an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und hat ein ausgebautes Busliniensystem.
Das Durchschnittsgehalt für Hausdame, Hausherr in Bamberg beträgt 2.900,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.800,00 | € 4.000,00 | € 2.900,00 |
Netto | € 1.225,63 | € 2.543,92 | € 1.884,78 |
Für die Ausübung des Berufes Hausdame, Hausherr ist eine Ausbildung im Hotel- oder Gaststättengewerbe oder in der Hauswirtschaft erforderlich. Falls die Arbeit als Hausdame, Hausherr im Lebensmittelbereich ausgeübt werden soll, erfordert dies zudem eine entsprechende Bestätigung gemäß dem gültigen Infektionsschutzgesetz.
Der/die Hausdame, Hausherr kann in sämtlichen Hotelbetrieben, in Pensionen, in Restaurants oder Gaststätten beschäftigt werden. Der/die Hausdame, Hausherr teilt die Arbeitspläne der Mitarbeiter ein, gibt entsprechende Arbeitsanweisungen und achtet auf deren korrekte Ausführung. Auch für die Erstellung der Urlaubspläne des Personals ist die/der Hausdame, Hausherr zuständig. Bei großen Hotels und Gaststätten übt die/der Hausdame, Hausherr eher leitende Funktionen aus und delegiert die Arbeiten an die Mitarbeiter, in kleineren Hotels oder Restaurants dagegen arbeitet der/die Hausdame, Hausherr auch im .
Die Gehäter Hausdame, Hausherr basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden