Die Gehälter in Vechta
Die so genannte Reitstadt im westlichen Bereich Niedersachsens befindet sich inmitten des Städtedreiecks Osnabrück, Oldenburg und Bremen. Im Osten von Vechta liegt das bekannte "Große Moor", das gewissermaßen ein Indiz für die Namensgebung der Stadt "Vechta" ist. Denn die Bedeutung des Begriffes Vechta ist "feuchtes Land" und vermittelt demnach einen ungefähren Eindruck der ländlichen Gegebenheiten zu früheren Zeiten. Und sogar noch heute bestehen hinsichtlich der allgemeinen Wirtschaftssituation vor Ort gute Chancen, Berufe unterschiedlichster Art vor allem in handwerklichen, aber auch in kaufmännischen Berufszweigen auszuüben. Gute Bus- und Bahnanbindungen innerorts, aber auch außerhalb der Stadt machen die Situation auch für Pendler recht angenehm.
Das Durchschnittsgehalt für Hausdame, Hausherr in Vechta beträgt 2.053,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.400,00 | € 2.706,00 | € 2.053,00 |
Netto | € 1.008,86 | € 1.635,42 | € 1.322,14 |
Für die Ausübung des Berufes Hausdame, Hausherr ist eine Ausbildung im Hotel- oder Gaststättengewerbe oder in der Hauswirtschaft erforderlich. Falls die Arbeit als Hausdame, Hausherr im Lebensmittelbereich ausgeübt werden soll, erfordert dies zudem eine entsprechende Bestätigung gemäß dem gültigen Infektionsschutzgesetz.
Der/die Hausdame, Hausherr kann in sämtlichen Hotelbetrieben, in Pensionen, in Restaurants oder Gaststätten beschäftigt werden. Der/die Hausdame, Hausherr teilt die Arbeitspläne der Mitarbeiter ein, gibt entsprechende Arbeitsanweisungen und achtet auf deren korrekte Ausführung. Auch für die Erstellung der Urlaubspläne des Personals ist die/der Hausdame, Hausherr zuständig. Bei großen Hotels und Gaststätten übt die/der Hausdame, Hausherr eher leitende Funktionen aus und delegiert die Arbeiten an die Mitarbeiter, in kleineren Hotels oder Restaurants dagegen arbeitet der/die Hausdame, Hausherr auch im .
Die Gehäter Hausdame, Hausherr basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden