Die Gehälter in Villingen-Schwenningen
Die Stadt Villingen-Schwenningen liegt in Baden Württemberg und entstand durch die Zusammenlegung der beiden Städte Villingen und Schwenningen. Die Stadt verfügt über zahlreiche Sehenswürdigkeiten und Bauwerke. Auch die Stadtmauer ist teilweise noch gut erhalten. In der Stadt sind viele Unternehmen der Elektro- und Fahrzeugindustrie, aber auch Unternehmen, die mit der Uhrenproduktion und dem Messgerätebau beschäftigt sind, ansässig. Aber auch Logistikunternehmen sind hier tätig. Die Medienlandschaft setzt sich sowohl aus Tageszeitungen wie auch aus Fernsehstationen und Radiosendern zusammen. Als wichtiger Bildungsstandort finden sich mehrere Hochschulen in der Stadt. Die Stadt hat zwei Bahnhöfe und ist an die Autobahn angebunden. Innerhalb der Stadt sind Linienbusse unterwegs.
Das Durchschnittsgehalt für Handelsvertreter, Reisende in Villingen-Schwenningen beträgt 1.896,09 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 748,70 | € 3.043,48 | € 1.896,09 |
Netto | € 597,30 | € 2.094,78 | € 1.346,04 |
Sie sind zuständig für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für andere Unternehmer in deren Namen, die sie mit dem Abschluss eines Geschäftes oder einer Vermittlung beauftragt haben. Diese Aufgabe erledigen sie als selbstständiger Gewerbetreibende.
Sowohl vom Absatzmittler und der Absatzmittlern wie auch dem Reisenden oder der Reisenden sind sie zu unterscheiden und arbeiten ausschließlich in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Der Anbieter, welche sie vertreten, ist ebenfalls selbstständiger Unternehmer. Der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin können auch in Form einer Kapitalgesellschaft wie etwa einer GmbH auftreteten und müssen keine natürlichen Personen sein. Für natürliche Personen ist auch eine Eintragung in das Handelsregister als Handelsvertreter nicht mehr notwendig. Sie müssen auch nicht zwingend Kaufmann oder Kauffrau sein im Sinne des Handelsgesetzbuches. Der Gewerbeschein genügt, wobei es egal ist, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Im Wesentlichen sind der Handelsvertreter in der Gestaltung ihrer Tätigkeit frei sowie auch in der Bestimmung ihrer Arbeitszeit. Hierin liegt auch die Unterscheidung zum abhängig beschäftigten Reisenden und der Reisenden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin jedoch trotz Selbstständigkeit zur Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet. Dieser Fall liegt vor sofern der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin keine weiteren Personen versicherungspflichtig beschäftigt .
Die Gehäter Handelsvertreter, Reisende basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden