Die Gehälter in Stuttgart
Stuttgart ist ein wichtiges Zentrum des deutschen Hochtechnologiesektors. Viele Betriebe der deutschen Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie sind hier beheimatet. Aber auch zahlreiche international renommierte Unternehmen und Konzerne haben hier ihren Sitz. Stuttgart ist auch Börseplatz, wodurch naturgemäß auch zahlreiche Finanzunternehmen in der Stadt tätig sind. Auch mehrere regionale und überregionale Versicherungen sind in Stuttgart vertreten. Die Medienlandschaft ist eher regional geprägt. Der Stuttgarter Bahnhof ist ein wichtiges Drehkreuz für den nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Die Stadt besitzt einen eigenen Flughafen und ist auch an das Autobahnnetz angeschlossen. Das öffentliche Nahverkehrssystem unterhält zahlreiche Verbindungen in der Stadt und ist gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Handelsvertreter, Reisende in Stuttgart beträgt 3.605,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.400,00 | € 4.810,00 | € 3.605,00 |
Netto | € 1.539,31 | € 3.131,57 | € 2.335,44 |
Sie sind zuständig für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für andere Unternehmer in deren Namen, die sie mit dem Abschluss eines Geschäftes oder einer Vermittlung beauftragt haben. Diese Aufgabe erledigen sie als selbstständiger Gewerbetreibende.
Sowohl vom Absatzmittler und der Absatzmittlern wie auch dem Reisenden oder der Reisenden sind sie zu unterscheiden und arbeiten ausschließlich in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Der Anbieter, welche sie vertreten, ist ebenfalls selbstständiger Unternehmer. Der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin können auch in Form einer Kapitalgesellschaft wie etwa einer GmbH auftreteten und müssen keine natürlichen Personen sein. Für natürliche Personen ist auch eine Eintragung in das Handelsregister als Handelsvertreter nicht mehr notwendig. Sie müssen auch nicht zwingend Kaufmann oder Kauffrau sein im Sinne des Handelsgesetzbuches. Der Gewerbeschein genügt, wobei es egal ist, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Im Wesentlichen sind der Handelsvertreter in der Gestaltung ihrer Tätigkeit frei sowie auch in der Bestimmung ihrer Arbeitszeit. Hierin liegt auch die Unterscheidung zum abhängig beschäftigten Reisenden und der Reisenden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin jedoch trotz Selbstständigkeit zur Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet. Dieser Fall liegt vor sofern der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin keine weiteren Personen versicherungspflichtig beschäftigt .
Die Gehäter Handelsvertreter, Reisende basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden