Die Gehälter in Konz

Die Stadt Konz liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und gehört zum Landkreis Trier-Saarburg. Konz ist nur acht Kilometer von Trier entfernt gelegen. In der Stadt gibt es alle schulischen Einrichtungen, die vom dreigliedrigen Schulsystem vorgeschrieben werden, auch das Abitur kann im Ort selbst gemacht werden. Die Nähe zu Trier erweitert das Angebot. Neben der Industrie, deren größter Vertreter ein Maschinenbauunternehmen ist, arbeiten die Menschen in Konz vornehmlich im Weinbau und den daraus folgenden Branchen. Die hier produzierten Moselweine erfreuen sich eines guten Rufes. Das Pendeln in die nicht weit entfernte Stadt Trier schafft weitere Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz oder eine Lehrstelle zu finden.

Das Durchschnittsgehalt für Handelsvertreter, Reisende in Konz beträgt 3.025,00 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 2.400,00 € 3.650,00 € 3.025,00
Netto € 1.540,31 € 2.170,56 € 1.855,44

Sie sind zuständig für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für andere Unternehmer in deren Namen, die sie mit dem Abschluss eines Geschäftes oder einer Vermittlung beauftragt haben. Diese Aufgabe erledigen sie als selbstständiger Gewerbetreibende.

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Sowohl vom Absatzmittler und der Absatzmittlern wie auch dem Reisenden oder der Reisenden sind sie zu unterscheiden und arbeiten ausschließlich in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Der Anbieter, welche sie vertreten, ist ebenfalls selbstständiger Unternehmer. Der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin können auch in Form einer Kapitalgesellschaft wie etwa einer GmbH auftreteten und müssen keine natürlichen Personen sein. Für natürliche Personen ist auch eine Eintragung in das Handelsregister als Handelsvertreter nicht mehr notwendig. Sie müssen auch nicht zwingend Kaufmann oder Kauffrau sein im Sinne des Handelsgesetzbuches. Der Gewerbeschein genügt, wobei es egal ist, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Im Wesentlichen sind der Handelsvertreter in der Gestaltung ihrer Tätigkeit frei sowie auch in der Bestimmung ihrer Arbeitszeit. Hierin liegt auch die Unterscheidung zum abhängig beschäftigten Reisenden und der Reisenden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin jedoch trotz Selbstständigkeit zur Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet. Dieser Fall liegt vor sofern der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin keine weiteren Personen versicherungspflichtig beschäftigt .

Die Gehäter Handelsvertreter, Reisende basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Augsburg, Bayern € 2.146,34
Bad Dürrenberg € 3.500,00
Bad Wimpfen € 2.311,11
Bekond € 2.400,00
Berlin € 1.800,00
Braunschweig € 1.500,00
Buchen (Odenwald) € 1.568,67
Dortmund € 2.000,00
Dreieich € 1.625,00
Düsseldorf € 1.550,00
Elisabeth-Sophien-Koog € 3.000,00
Erfurt € 1.717,08
Fischbach bei Idar-Oberstein € 1.625,00
Frankfurt am Main € 2.708,33
Freiburg im Breisgau € 1.841,67
Gelsenkirchen € 2.000,00
Georgensgmünd € 1.300,00
Gottmadingen € 3.733,33
Haiger € 2.100,00
Hamburg € 1.500,00
Harsewinkel € 2.925,00
Ingelfingen € 200,00
Kisdorf, Holstein € 2.166,67
Köln € 1.500,00
Konz € 2.400,00
Korntal-Münchingen € 3.300,00
Laufen, Salzach € 1.600,00
Leipzig € 800,00
Lemgo € 2.500,00
Lohne (Oldenburg) € 1.700,00
Marl, Westfalen € 3.800,00
Mönchengladbach € 2.383,33
Müllheim (Baden) € 3.000,00
München € 650,00
Nagold € 5.405,41
Neuhofen, Pfalz € 2.188,27
Nürnberg, Mittelfranken € 880,00
Remscheid € 2.000,00
Rheine € 1.600,00
Röttingen, Unterfranken € 1.271,50
Stuttgart € 2.400,00
Villingen-Schwenningen € 748,70
Wesel am Rhein € 1.400,00
Wesseling, Rheinland € 3.000,00
Westerheim (Württemberg) € 2.112,50
Wiesbaden € 3.033,92
Wildberg (Württemberg) € 2.086,96
Wilhelmshaven € 4.000,00
Wuppertal € 1.947,00
Zimmern unter der Burg € 3.336,00



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