Die Gehälter in Bad Wimpfen
Die Kurstadt Bad Wimpfen liegt am Neckar in Baden-Württemberg im Landkreis Heilbronn. Die Stadt Heilbronn ist die nächste, größere Stadt und etwa 15 Kilometer entfernt. Die Anschlussstelle für die A6 liegt in der Nähe und somit ist Bad Wimpfen mit dem PKW komfortabel zu erreichen. Die Solvay Flour GmbH ist in dieser Region einer der größten Arbeitgeber. Zahlreiche Kurbetriebe und Gesundheitszentren ermöglichen viele Arbeitsplätze im Gesundheitsbereich. Mittelständische Unternehmen sind hier ebenso angesiedelt: Handwerk und Gewerbe, aber auch Dienstleistungen halten die Zahl der Beschäftigten in einem angemessenen Rahmen gegenüber den Arbeitslosenzahlen. Freie Stellen können bei der zuständigen Arbeitsagentur angefragt werden und sind vorwiegend im Bereich Gesundheit oder Gastronomie zu finden.
Das Durchschnittsgehalt für Handelsvertreter, Reisende in Bad Wimpfen beträgt 2.855,56 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.311,11 | € 3.400,00 | € 2.855,56 |
Netto | € 1.461,32 | € 2.138,71 | € 1.800,02 |
Sie sind zuständig für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für andere Unternehmer in deren Namen, die sie mit dem Abschluss eines Geschäftes oder einer Vermittlung beauftragt haben. Diese Aufgabe erledigen sie als selbstständiger Gewerbetreibende.
Sowohl vom Absatzmittler und der Absatzmittlern wie auch dem Reisenden oder der Reisenden sind sie zu unterscheiden und arbeiten ausschließlich in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Der Anbieter, welche sie vertreten, ist ebenfalls selbstständiger Unternehmer. Der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin können auch in Form einer Kapitalgesellschaft wie etwa einer GmbH auftreteten und müssen keine natürlichen Personen sein. Für natürliche Personen ist auch eine Eintragung in das Handelsregister als Handelsvertreter nicht mehr notwendig. Sie müssen auch nicht zwingend Kaufmann oder Kauffrau sein im Sinne des Handelsgesetzbuches. Der Gewerbeschein genügt, wobei es egal ist, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Im Wesentlichen sind der Handelsvertreter in der Gestaltung ihrer Tätigkeit frei sowie auch in der Bestimmung ihrer Arbeitszeit. Hierin liegt auch die Unterscheidung zum abhängig beschäftigten Reisenden und der Reisenden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin jedoch trotz Selbstständigkeit zur Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet. Dieser Fall liegt vor sofern der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin keine weiteren Personen versicherungspflichtig beschäftigt .
Die Gehäter Handelsvertreter, Reisende basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden