Die Gehälter in Haiger
Die Stadt Haiger, gelegen im Lahn-Dill-Kreis, ist nur 17 km von der nächsten Großstadt - Siegen - entfernt. Haiger befindet sich in Hessen, am östlichen Rand des Westerwalds und an den südlichen Ausläufern de Rothaargebirges, was Haiger auch zu einem beliebten Tourismusstandort macht. Neben dem Tourismus und den üblichen Gefüge aus Handels- und Handwerksbetrieben sind in Haiger auch Unternehmen der Logistik, Schweißtechnik, Küchen, Chemie und vielen weiteren Branchen ansässig. Arbeitsplätze stehen also direkt vor Ort in Haiger in vielen Bereichen zur Auswahl. Die Verkehrsanbindung erfolgt über die Autobahn A45 und die Bundesstraßen B277 und B54. Auch an das Schienennetz der Bahn ist Haiger angeschlossen, was Verbindungen nach Frankfurt/Main, Dortmund, Gießen und weitere große Städte ermöglicht.
Das Durchschnittsgehalt für Handelsvertreter, Reisende in Haiger beträgt 3.050,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.100,00 | € 4.000,00 | € 3.050,00 |
Netto | € 1.404,12 | € 2.372,09 | € 1.888,11 |
Sie sind zuständig für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für andere Unternehmer in deren Namen, die sie mit dem Abschluss eines Geschäftes oder einer Vermittlung beauftragt haben. Diese Aufgabe erledigen sie als selbstständiger Gewerbetreibende.
Sowohl vom Absatzmittler und der Absatzmittlern wie auch dem Reisenden oder der Reisenden sind sie zu unterscheiden und arbeiten ausschließlich in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Der Anbieter, welche sie vertreten, ist ebenfalls selbstständiger Unternehmer. Der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin können auch in Form einer Kapitalgesellschaft wie etwa einer GmbH auftreteten und müssen keine natürlichen Personen sein. Für natürliche Personen ist auch eine Eintragung in das Handelsregister als Handelsvertreter nicht mehr notwendig. Sie müssen auch nicht zwingend Kaufmann oder Kauffrau sein im Sinne des Handelsgesetzbuches. Der Gewerbeschein genügt, wobei es egal ist, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Im Wesentlichen sind der Handelsvertreter in der Gestaltung ihrer Tätigkeit frei sowie auch in der Bestimmung ihrer Arbeitszeit. Hierin liegt auch die Unterscheidung zum abhängig beschäftigten Reisenden und der Reisenden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin jedoch trotz Selbstständigkeit zur Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet. Dieser Fall liegt vor sofern der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin keine weiteren Personen versicherungspflichtig beschäftigt .
Die Gehäter Handelsvertreter, Reisende basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden