Die Gehälter in Düsseldorf
Düsseldorf liegt im Zentrum des Rhein - Ruhrgebietes und ist in vielen Bereichen ein führender Standort in Deutschland. Die Modebranche hat hier ihren Hauptsitz in Deutschland. Auch viele Unternehmen, die in der Werbung tätig sind, sind hier ansässig. Auf dem Messegelände Düsseldorf werden alljährlich internationale Messen veranstaltet. Als Finanzzentrum und Börseplatz haben auch viele Finanzdienstleistungsunternehmen hier ihren Sitz. Auch Unternehmen der Fahrzeug-, Maschinen- und Telekommunikationsindustrie sind in der Stadt tätig, sowie einige Medienunternehmen. Der Flughafen der Stadt gehört zu den Größten in Deutschland, doch auch über den Hafen am Rhein werden Personen und Güter transportiert. Auch an das Bahn- und Autobahnnetz ist Düsseldorf gut angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Fachkaufmann - Vertrieb in Düsseldorf beträgt 3.505,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.950,00 | € 5.060,00 | € 3.505,00 |
Netto | € 1.066,87 | € 3.402,73 | € 2.234,80 |
Der Fachkaufmann und die Fachkauffrau im Vertrieb übernehmen qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in allen Bereichen des Vertriebs und Verkaufs, Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine durch Industrie- und Handelskammern geregelte berufliche Weiterbildung abgeschlossen. Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung werden in der Regel in Teilzeit durchgeführt und dauern 1-2 Jahre, bei Vollzeitunterricht 10 Monate.
E-Learning-Kurse sind auf eine Dauer von ca. 15 Monaten angelegt. Der Fachkaufmann und die Fachkauffrau für Vertrieb planen und steuern den Vertrieb von Waren, Produkten und Dienstleistungen im Einklang mit der Marketing-Konzeption des Unternehmens und in Abstimmung mit den übrigen Betriebsabteilungen.Der FAchkaufmann und die Fachkauffrau für Vertrieb sind zuständig für die Kundenberatung und -betreuung. Sie bearbeiten Bestellungen und leiten diese weiter. .
Die Gehäter Fachkaufmann - Vertrieb basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden