Die Gehälter in Reutlingen
Die Stadt Reutlingen liegt in Baden-Württemberg an der Schwäbischen Alb. Die Stadt hat eine lange Geschichte und besitzt viele sehenswerte Bauwerke und Einrichtungen. Das kulturelle Leben in der Stadt wird über das Jahr durch zahlreiche Veranstaltungen attraktiv gestaltet. Die Wirtschaft von Reutlingen setzt sich aus einigen Industriebetrieben und zahlreichen Dienstleistungsunternehmen zusammen. Vor allem die Energiewirtschaft spielt hier eine tragende Rolle. Die Medienlandschaft wird durch Zeitungen und Fernsehsender gekennzeichnet. Reutlingen ist nicht direkt an das Autobahnnetz angeschlossen, verfügt aber über einen großen Bahnhof, über den Personen und Güter transportiert werden. Innerhalb des Stadtgebietes sind Busse unterwegs, die den Nahverkehr der Stadt sichern.
Das Durchschnittsgehalt für Fachkaufmann - Vertrieb in Reutlingen beträgt 3.683,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.033,33 | € 4.333,33 | € 3.683,33 |
Netto | € 1.896,87 | € 2.519,54 | € 2.208,21 |
Der Fachkaufmann und die Fachkauffrau im Vertrieb übernehmen qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in allen Bereichen des Vertriebs und Verkaufs, Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine durch Industrie- und Handelskammern geregelte berufliche Weiterbildung abgeschlossen. Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung werden in der Regel in Teilzeit durchgeführt und dauern 1-2 Jahre, bei Vollzeitunterricht 10 Monate.
E-Learning-Kurse sind auf eine Dauer von ca. 15 Monaten angelegt. Der Fachkaufmann und die Fachkauffrau für Vertrieb planen und steuern den Vertrieb von Waren, Produkten und Dienstleistungen im Einklang mit der Marketing-Konzeption des Unternehmens und in Abstimmung mit den übrigen Betriebsabteilungen.Der FAchkaufmann und die Fachkauffrau für Vertrieb sind zuständig für die Kundenberatung und -betreuung. Sie bearbeiten Bestellungen und leiten diese weiter. .
Die Gehäter Fachkaufmann - Vertrieb basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden