Die Gehälter in Backnang
Im schönen Bundesland Baden-Württemberg gelegen, gilt die Große Kreisstadt Backnang - übrigens nur rund zwanzig Minuten Autofahrt von Stuttgart entfernt - als die viertgrößte Stadt im Rems-Murr-Kreis. Zahlreiche Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche, aber auch für Erwachsene sind hier vorhanden. Dieses dürfte insbesondere auch die Arbeitnehmer freuen, die mit ihren Familien bzw. ihren Kindern nach Backnang kommen, um dort zu leben und zu arbeiten. Denn für qualifizierte Kinderbetreuungen ist hier überdies gesorgt. Auch in verkehrstechnischer Hinsicht wurde hier in den vergangenen Jahren sehr viel unternommen, so dass es auch für Pendler ein Leichtes ist, ihrer beruflichen Tätigkeit in Backnang bzw. in den umliegenden Städten und Gemeinden nachzugehen.
Das Durchschnittsgehalt für Fachkaufmann - Vertrieb in Backnang beträgt 3.525,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.800,00 | € 5.250,00 | € 3.525,00 |
Netto | € 1.421,62 | € 2.891,77 | € 2.156,70 |
Der Fachkaufmann und die Fachkauffrau im Vertrieb übernehmen qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in allen Bereichen des Vertriebs und Verkaufs, Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine durch Industrie- und Handelskammern geregelte berufliche Weiterbildung abgeschlossen. Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung werden in der Regel in Teilzeit durchgeführt und dauern 1-2 Jahre, bei Vollzeitunterricht 10 Monate.
E-Learning-Kurse sind auf eine Dauer von ca. 15 Monaten angelegt. Der Fachkaufmann und die Fachkauffrau für Vertrieb planen und steuern den Vertrieb von Waren, Produkten und Dienstleistungen im Einklang mit der Marketing-Konzeption des Unternehmens und in Abstimmung mit den übrigen Betriebsabteilungen.Der FAchkaufmann und die Fachkauffrau für Vertrieb sind zuständig für die Kundenberatung und -betreuung. Sie bearbeiten Bestellungen und leiten diese weiter. .
Die Gehäter Fachkaufmann - Vertrieb basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden