Die Gehälter in München
München ist die Hauptstadt und Metropole Bayerns und ein wichtiges Zentrum im Süden von Deutschland. Viele große bayrische, nationale und auch internationale Unternehmen haben ihren Sitz in München. Viele regionale und überregionale Medienunternehmen, aber auch Unternehmen der Hochtechnologie, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des IT-Sektors sind in München tätig. Auch der Tourismus spielt in der Stadt mit ihrem reichhaltigen Kulturangebot eine große Rolle. Auch die Fahrzeug- und Maschinenindustrie stellt ein wichtiges Standbein der Wirtschaft der Stadt dar. München ist auch ein Zentrum der Finanz- und Versicherungswirtschaft. München ist gut an das deutsche Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen, internationalen Flughafen.
Das Durchschnittsgehalt für Fachkaufmann - Vertrieb in München beträgt 4.279,43 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 6.558,86 | € 4.279,43 |
Netto | € 1.311,97 | € 4.481,44 | € 2.896,71 |
Der Fachkaufmann und die Fachkauffrau im Vertrieb übernehmen qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in allen Bereichen des Vertriebs und Verkaufs, Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine durch Industrie- und Handelskammern geregelte berufliche Weiterbildung abgeschlossen. Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung werden in der Regel in Teilzeit durchgeführt und dauern 1-2 Jahre, bei Vollzeitunterricht 10 Monate.
E-Learning-Kurse sind auf eine Dauer von ca. 15 Monaten angelegt. Der Fachkaufmann und die Fachkauffrau für Vertrieb planen und steuern den Vertrieb von Waren, Produkten und Dienstleistungen im Einklang mit der Marketing-Konzeption des Unternehmens und in Abstimmung mit den übrigen Betriebsabteilungen.Der FAchkaufmann und die Fachkauffrau für Vertrieb sind zuständig für die Kundenberatung und -betreuung. Sie bearbeiten Bestellungen und leiten diese weiter. .
Die Gehäter Fachkaufmann - Vertrieb basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden