Die Gehälter in Osnabrück
Die Stadt Osnabrück liegt in Niedersachsen. Für die Region bietet das Zentrum Osnabrück nicht nur viele Arbeitsplätze für Pendler, sondern auch ein großes Angebot an Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten. In der Stadt sind zahlreiche Unternehmen ansässig, die national und international tätig sind. Vor allem die Lebensmittelindustrie, aber auch der Handel und das Transportwesen sind hier angesiedelt. Dazu kommen noch mehrere Dienstleistungsunternehmen. Osnabrück hat eine Universität und ist damit auch ein wichtiger Bildungsstandort. Theater, Museen und eine Reihe von Veranstaltungen locken Besucher in die Stadt. Die Stadt besitzt einen Hafen, sowie einen Flughafen und ist gut an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Archiv in Osnabrück beträgt 8.157,54 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.985,08 | € 13.330,00 | € 8.157,54 |
Netto | € 1.585,03 | € 7.419,14 | € 4.502,09 |
Für die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- u. Info.
Dienste - Archiv wird meist ein mittlerer Bildungsabschluss verlangt, obwohl vom Berufsbildungsgesetz keine explizite Schulbildung vorausgesetzt ist. Die Ausbildung von 3 Jahren erfolgt im dualen System, in der Praxis meist in staatlichen oder privaten Archiven und begleitend in der Berufsschule. Nach der Ausbildung der/die Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Archiv ebenfalls in staatlichen oder privaten Archiven beschäftigt sein, es gibt aber durchaus weitere Beschäftigungsbranchen. Bei Rundfunk und Fernsehen übernehmen sie Arbeiten im Medienarchiv, sie können in verlagseigenen Archiven tätig sein oder bei EDV-Dienstleistungsbetrieben im Archiv der Informations- und Dokumentationsstellen. Hochschulen, Wirtschaftsverbände und viele weitere Betriebe, die ein Archiv führen, beschäftigen Fachangestellte für Medien- u. .
Die Gehäter Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Archiv basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden