Die Gehälter in Garbsen
Die Stadt Garbsen liegt im Bundesland Niedersachsen und gehört zum Landkreis Hannover. Garbsen verfügt über zahlreiche Sehenswürdigkeiten. Hierzu gehört unter anderem das Heimatmuseum. Auch die Barockkirche Schloss Ricklingen ist sehr interessant. Dies sind längst nicht alle sehenswerten Dinge der Stadt. Die öffentlichen Verkehrsmittel der Stadt sorgen dafür, dass man sehr schnell in alle Richtungen gelangt. Auch das Autofahren stellt kein Problem dar, denn das Straßennetz ist sehr gut ausgebaut. Garbsen verfügt über sehr viele Schulen, darunter Grundschulen, Realschulen oder Gymnasien. Zu der Stadt Garbsen gehören insgesamt 13 Orte, unter anderem Auf der Horst, Havelse, Osterwald Unterende, Osterwald Oberende und Stelingen.
Das Durchschnittsgehalt für Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Archiv in Garbsen beträgt 5.322,27 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.985,36 | € 7.659,17 | € 5.322,27 |
Netto | € 1.697,43 | € 4.411,69 | € 3.054,56 |
Für die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- u. Info.
Dienste - Archiv wird meist ein mittlerer Bildungsabschluss verlangt, obwohl vom Berufsbildungsgesetz keine explizite Schulbildung vorausgesetzt ist. Die Ausbildung von 3 Jahren erfolgt im dualen System, in der Praxis meist in staatlichen oder privaten Archiven und begleitend in der Berufsschule. Nach der Ausbildung der/die Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Archiv ebenfalls in staatlichen oder privaten Archiven beschäftigt sein, es gibt aber durchaus weitere Beschäftigungsbranchen. Bei Rundfunk und Fernsehen übernehmen sie Arbeiten im Medienarchiv, sie können in verlagseigenen Archiven tätig sein oder bei EDV-Dienstleistungsbetrieben im Archiv der Informations- und Dokumentationsstellen. Hochschulen, Wirtschaftsverbände und viele weitere Betriebe, die ein Archiv führen, beschäftigen Fachangestellte für Medien- u. .
Die Gehäter Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Archiv basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden