Die Gehälter in Baden-Baden
Die Stadt Baden-Baden gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Die Stadt gehört zum Regierungsbezirk Karlsruhe. Neben dem Bus- und Bahnverkehr ist es hier auch möglich, mit dem Flugzeug anzureisen oder abzureisen. Der Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden bietet die Möglichkeit hierzu. Die Fahrt mit dem PKW ist auf Grund der zahlreichen Bundesstraßen und Autobahnen, die sich in und um Baden-Baden befinden, ebenfalls kein Problem. In Baden-Baden sind zahlreiche Unternehmen ansässig, die die Wirtschaft der Stadt immer wieder beleben. Auf Grund zahlreicher Schulen kann eine gute Schulbildung gewährleistet werden. Das Neue Schloss und das Schloss Hohenbaden sind sehr beliebte Ausflugsziele.
Das Durchschnittsgehalt für Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Archiv in Baden-Baden beträgt 2.979,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.748,00 | € 4.211,00 | € 2.979,50 |
Netto | € 1.202,27 | € 2.413,47 | € 1.807,87 |
Für die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- u. Info.
Dienste - Archiv wird meist ein mittlerer Bildungsabschluss verlangt, obwohl vom Berufsbildungsgesetz keine explizite Schulbildung vorausgesetzt ist. Die Ausbildung von 3 Jahren erfolgt im dualen System, in der Praxis meist in staatlichen oder privaten Archiven und begleitend in der Berufsschule. Nach der Ausbildung der/die Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Archiv ebenfalls in staatlichen oder privaten Archiven beschäftigt sein, es gibt aber durchaus weitere Beschäftigungsbranchen. Bei Rundfunk und Fernsehen übernehmen sie Arbeiten im Medienarchiv, sie können in verlagseigenen Archiven tätig sein oder bei EDV-Dienstleistungsbetrieben im Archiv der Informations- und Dokumentationsstellen. Hochschulen, Wirtschaftsverbände und viele weitere Betriebe, die ein Archiv führen, beschäftigen Fachangestellte für Medien- u. .
Die Gehäter Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Archiv basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden