Die Gehälter in Bingen am Rhein
Bereits lange Zeit vor den alten Römern wurde Bingen in historischen Dokumenten namentlich erwähnt. Darüber hinaus erlangte die wunderschöne Stadt am Rhein durch die Sage um den Binger Mäuseturm einen weitreichenden Berühmtheitsstatus. Dieser Erzählung zufolge soll der damalige Bischof Hatto zu Mainz von Mäusen gefressen worden sein. Noch heute ist der Binger Mäuseturm einer der beliebtesten Sehenswürdigkeiten Bingens. Dadurch, dass die Schifffahrtsbranche in Bingen am Rhein bereits seit Jahr und Tag "boomt", bieten sich hier sehr gute Jobmöglichkeiten. Auch die Tourismusbranche, die Kosmetik- und Einzelhandelsindustrie sowie die medizinischen Bereiche bieten facettenreiche berufliche Chancen und interessante Weiterbildungsmöglichkeiten - bis hinauf nach Rüdesheim.
Das Durchschnittsgehalt für Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Archiv in Bingen am Rhein beträgt 3.100,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.000,00 | € 3.200,00 | € 3.100,00 |
Netto | € 1.905,06 | € 2.002,07 | € 1.953,57 |
Für die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- u. Info.
Dienste - Archiv wird meist ein mittlerer Bildungsabschluss verlangt, obwohl vom Berufsbildungsgesetz keine explizite Schulbildung vorausgesetzt ist. Die Ausbildung von 3 Jahren erfolgt im dualen System, in der Praxis meist in staatlichen oder privaten Archiven und begleitend in der Berufsschule. Nach der Ausbildung der/die Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Archiv ebenfalls in staatlichen oder privaten Archiven beschäftigt sein, es gibt aber durchaus weitere Beschäftigungsbranchen. Bei Rundfunk und Fernsehen übernehmen sie Arbeiten im Medienarchiv, sie können in verlagseigenen Archiven tätig sein oder bei EDV-Dienstleistungsbetrieben im Archiv der Informations- und Dokumentationsstellen. Hochschulen, Wirtschaftsverbände und viele weitere Betriebe, die ein Archiv führen, beschäftigen Fachangestellte für Medien- u. .
Die Gehäter Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Archiv basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden