Die Gehälter in Freiburg im Breisgau
Freiburg im Breisgau ist eine Großstadt im Süden von Deutschland und liegt eingebettet in einer wunderschönen Region beim Schwarzwald. Die Stadt mit den zahlreichen architektonisch wertvollen Bauwerken und Sehenswürdigkeiten, dem angenehmen Klima und dem reichhaltigen Kulturangebot ist ein starker Anziehungspunkt für zahlreiche Touristen. Die Stadt ist außerdem das wirtschaftlich bedeutende Zentrum der Region. Viele Beschäftigte sind im Dienstleistungsbereich tätig. Die Universitätsstadt ist auch ein wichtiger Forschungsstandort für Biotechnologien, Energie- und Medizintechnik. Die Stadt ist gut an das internationale Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen Bahnhof. Der Stadtverkehr wird vor Allem mit dem Auto oder mit der gut ausgebauten Stadtbahn erledigt.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Psychologe in Freiburg im Breisgau beträgt 3.054,62 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 923,02 | € 5.186,21 | € 3.054,62 |
Netto | € 730,31 | € 3.196,18 | € 1.963,25 |
Der Dipl.Psychologe und die Dipl.
Psychologin haben ein Studium an einer Hochschule absolviert. Das Studium dauert in der Regelstudienzeit 9-10 Semester und ist zulassungsbeschränkt, das heißt die Studienplätze werden von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben. In den letzten Jahren werden auch vereinzelt Bachelor Studiengänge angeboten, die aber nicht zum Diplomabschluss führen. Nach Abschluss ders Studiums und der Praktikumszeit eröffnen sich für die Dipl. Psychologin und den Dipl. Psychologen vielfältige Arbeitsmmöglichkeiten. Sie können tätig werden in Bereichen der Beratung von Suchtkrankheiten, Ehe- und Fmilienberatung, Jugendfürsorge, in Kinderheimen oder betreuten Wohngemeinschaften, in Kliniken oder bei Ämtern und Behörden. Dipl.-Psychologen arbeiten bei der Polizei und der Bundeswehr, in Firmen in der Betreuung von Mitarbeitern, im Sozialdienst .
Die Gehäter Dipl.-Psychologe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden