Die Gehälter in Magdeburg
Als Hansestadt ist Magdeburg traditionell reich an Sehenswürdigkeiten und verfügt über ein reichhaltiges Kulturleben. Die Altstadt verfügt über zahlreiche Plätze und Bauwerke, die durchaus sehenswert sind und von der wechselvollen Geschichte der Stadt zeugen. Die Stadt ist aber auch eine wichtige Einkaufsstadt der Region und besitzt mehrere große Einkaufsgebiete. Ansonsten ist die Wirtschaft der Stadt hauptsächlich vom Dienstleistungssektor geprägt. Der Maschinenbau spielt eine untergeordnete Rolle. Auch einige regionale und überregionale Medienunternehmen sind in der Stadt ansässig. Auch der Binnenhafen an der Elbe ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor. Magdeburg ist gut in das nationale Autobahnnetz integriert und besitzt einen Bahnhof, mit dem ebenfalls Fernstreckenverbindungen geschaffen werden.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Psychologe in Magdeburg beträgt 2.645,84 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.500,00 | € 3.791,67 | € 2.645,84 |
Netto | € 1.091,36 | € 2.349,60 | € 1.720,48 |
Der Dipl.Psychologe und die Dipl.
Psychologin haben ein Studium an einer Hochschule absolviert. Das Studium dauert in der Regelstudienzeit 9-10 Semester und ist zulassungsbeschränkt, das heißt die Studienplätze werden von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben. In den letzten Jahren werden auch vereinzelt Bachelor Studiengänge angeboten, die aber nicht zum Diplomabschluss führen. Nach Abschluss ders Studiums und der Praktikumszeit eröffnen sich für die Dipl. Psychologin und den Dipl. Psychologen vielfältige Arbeitsmmöglichkeiten. Sie können tätig werden in Bereichen der Beratung von Suchtkrankheiten, Ehe- und Fmilienberatung, Jugendfürsorge, in Kinderheimen oder betreuten Wohngemeinschaften, in Kliniken oder bei Ämtern und Behörden. Dipl.-Psychologen arbeiten bei der Polizei und der Bundeswehr, in Firmen in der Betreuung von Mitarbeitern, im Sozialdienst .
Die Gehäter Dipl.-Psychologe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden