Die Gehälter in Münster, Westfalen
Die Stadt Münster, die auch Fahrradstadt genannt wird, weil die Fahrradwege in der Stadt gut ausgebaut sind und das Fahrrad im Straßenverkehr häufig zu finden ist, beherbergt zahlreiche Verwaltungseinrichtungen wie beispielsweise Gerichte. Auch unterschiedliche Bildungseinrichtungen finden sich in der Stadt. Einige Betriebe der Fahrzeug- und Chemieindustrie haben in Münster ihren Sitz. Ansonsten ist das wirtschaftliche Bild der Stadt aber eher vom Dienstleistungssektor und dort vor allem vom Finanzbereich geprägt. Auch zahlreiche Forschungsinstitute machen Münster zu einem Zentrum der Wissenschaft. Aufgrund der hohen Nutzung des Fahrrades für viele Strecken in der Stadt und der Fußgängerfreundlichkeit wird der Nahverkehrsdienst hauptsächlich durch Busse geleistet.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Psychologe in Münster, Westfalen beträgt 3.261,54 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 923,08 | € 5.600,00 | € 3.261,54 |
Netto | € 729,61 | € 2.819,30 | € 1.774,46 |
Der Dipl.Psychologe und die Dipl.
Psychologin haben ein Studium an einer Hochschule absolviert. Das Studium dauert in der Regelstudienzeit 9-10 Semester und ist zulassungsbeschränkt, das heißt die Studienplätze werden von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben. In den letzten Jahren werden auch vereinzelt Bachelor Studiengänge angeboten, die aber nicht zum Diplomabschluss führen. Nach Abschluss ders Studiums und der Praktikumszeit eröffnen sich für die Dipl. Psychologin und den Dipl. Psychologen vielfältige Arbeitsmmöglichkeiten. Sie können tätig werden in Bereichen der Beratung von Suchtkrankheiten, Ehe- und Fmilienberatung, Jugendfürsorge, in Kinderheimen oder betreuten Wohngemeinschaften, in Kliniken oder bei Ämtern und Behörden. Dipl.-Psychologen arbeiten bei der Polizei und der Bundeswehr, in Firmen in der Betreuung von Mitarbeitern, im Sozialdienst .
Die Gehäter Dipl.-Psychologe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden