Die Gehälter in Dortmund
Als Teil des Ruhrgebietes war die Wirtschaftsstruktur der Stadt Dortmund starken Veränderungen unterworfen. Die Industrie ist heute nur mehr in einigen Sparten wie dem Maschinen- und Anlagenbau stark vertreten. Der größte Arbeitgeber in der Stadt ist der Dienstleistungssektor. Auch viele Hochtechnologiebetriebe sind hier ansässig. Auch der IT- und Kommunikationssektor ist vertreten. Einige Finanz- und Versicherungsunternehmen unterhalten hier ebenfalls wichtige Vertretungen. Im Raum Dortmund laufen einige Autobahnstrecken zusammen, wodurch die Stadt gut an das nationale Verkehrsnetz angebunden ist. Auch der Bahnhof bildet einen wichtigen Knotenpunkt. Dortmund besitzt einen eigenen Flughafen, von dem aus Destinationen im In- und Ausland angeflogen werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Psychologe in Dortmund beträgt 3.424,42 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.625,00 | € 5.223,83 | € 3.424,42 |
Netto | € 1.131,76 | € 3.239,36 | € 2.185,56 |
Der Dipl.Psychologe und die Dipl.
Psychologin haben ein Studium an einer Hochschule absolviert. Das Studium dauert in der Regelstudienzeit 9-10 Semester und ist zulassungsbeschränkt, das heißt die Studienplätze werden von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben. In den letzten Jahren werden auch vereinzelt Bachelor Studiengänge angeboten, die aber nicht zum Diplomabschluss führen. Nach Abschluss ders Studiums und der Praktikumszeit eröffnen sich für die Dipl. Psychologin und den Dipl. Psychologen vielfältige Arbeitsmmöglichkeiten. Sie können tätig werden in Bereichen der Beratung von Suchtkrankheiten, Ehe- und Fmilienberatung, Jugendfürsorge, in Kinderheimen oder betreuten Wohngemeinschaften, in Kliniken oder bei Ämtern und Behörden. Dipl.-Psychologen arbeiten bei der Polizei und der Bundeswehr, in Firmen in der Betreuung von Mitarbeitern, im Sozialdienst .
Die Gehäter Dipl.-Psychologe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden