Die Gehälter in München
München ist die Hauptstadt und Metropole Bayerns und ein wichtiges Zentrum im Süden von Deutschland. Viele große bayrische, nationale und auch internationale Unternehmen haben ihren Sitz in München. Viele regionale und überregionale Medienunternehmen, aber auch Unternehmen der Hochtechnologie, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des IT-Sektors sind in München tätig. Auch der Tourismus spielt in der Stadt mit ihrem reichhaltigen Kulturangebot eine große Rolle. Auch die Fahrzeug- und Maschinenindustrie stellt ein wichtiges Standbein der Wirtschaft der Stadt dar. München ist auch ein Zentrum der Finanz- und Versicherungswirtschaft. München ist gut an das deutsche Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen, internationalen Flughafen.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Psychologe in München beträgt 3.327,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.000,00 | € 5.655,00 | € 3.327,50 |
Netto | € 777,92 | € 3.970,59 | € 2.374,26 |
Der Dipl.Psychologe und die Dipl.
Psychologin haben ein Studium an einer Hochschule absolviert. Das Studium dauert in der Regelstudienzeit 9-10 Semester und ist zulassungsbeschränkt, das heißt die Studienplätze werden von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben. In den letzten Jahren werden auch vereinzelt Bachelor Studiengänge angeboten, die aber nicht zum Diplomabschluss führen. Nach Abschluss ders Studiums und der Praktikumszeit eröffnen sich für die Dipl. Psychologin und den Dipl. Psychologen vielfältige Arbeitsmmöglichkeiten. Sie können tätig werden in Bereichen der Beratung von Suchtkrankheiten, Ehe- und Fmilienberatung, Jugendfürsorge, in Kinderheimen oder betreuten Wohngemeinschaften, in Kliniken oder bei Ämtern und Behörden. Dipl.-Psychologen arbeiten bei der Polizei und der Bundeswehr, in Firmen in der Betreuung von Mitarbeitern, im Sozialdienst .
Die Gehäter Dipl.-Psychologe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden