Die Gehälter in Bremen
Die Stadt Bremen bildet gemeinsam mit Bremerhaven das Bundesland Bremen. Die Weser, die durch die Stadt fließt, bildet die Verbindung in die Nordsee. Durch die Anbindung zum Seehafen Bremerhaven befinden sich zahlreiche Handels- und Logistikunternehmen in Bremen. Selbstverständlich finden sich hier auch Unternehmen des Schiffbaus, aber auch der Fahrzeugindustrie, der Lebensmittel-, Elektronik- und Stahlindustrie. In der Universitätsstadt finden sich auch zahlreiche Hochtechnologieunternehmen und Forschungsinstitute. Auch Luft- und Raumfahrtunternehmen sind in der Stadt ansässig. Güter und Personen werden über den Hafen, den Bahnhof oder aber auch über den Flughafen der Stadt transportiert. Ein dichtes Nahverkehrsnetz und die Autobahn sorgen für die Mobilität.
Das Durchschnittsgehalt für Automobilmechaniker in Bremen beträgt 3.036,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 700,00 | € 5.373,33 | € 3.036,67 |
Netto | € 554,91 | € 3.756,12 | € 2.155,52 |
Der Beruf Automobilmechaniker/in umfasst die Arbeiten in der Fertigung und auch der Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und beinhaltet die Überprüfung auf Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit der Fahrzeuge. Achtung: Dieser Beruf existiert in dieser Ausbildungsform nicht mehr, sondern wurde unter der neuen Bezeichnung Kraftfahrzeugmechatroniker/in in verschiedene Fachrichtungen und Ausbildungsrichtungen gesplittet.
Das Berufsbild des Automobilmechaniker und der Automobilmechanikerin beinhaltet die Überprüfung der Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, wobei hier Fahrzeuge oder auch verschiedene Baugruppen geprüft werden. Sie messen die elektronischen Funktionen der Fahrzeuge aus und stellen diese bei Bedarf neu ein, führen Reparaturen an den Fahrzeugen und Motoren durch. Automobilmechaniker/innen können auch verschiedene Bauteile des Fahrzeugs fertigen und diese im Fahrzeug montieren und anschließend in Betrieb nehmen. Der Beruf Automobilmechaniker/in .
Die Gehäter Automobilmechaniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden