Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Automobilmechaniker in Berlin beträgt 2.391,05 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.100,00 | € 3.682,10 | € 2.391,05 |
Netto | € 843,99 | € 2.322,68 | € 1.583,34 |
Der Beruf Automobilmechaniker/in umfasst die Arbeiten in der Fertigung und auch der Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und beinhaltet die Überprüfung auf Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit der Fahrzeuge. Achtung: Dieser Beruf existiert in dieser Ausbildungsform nicht mehr, sondern wurde unter der neuen Bezeichnung Kraftfahrzeugmechatroniker/in in verschiedene Fachrichtungen und Ausbildungsrichtungen gesplittet.
Das Berufsbild des Automobilmechaniker und der Automobilmechanikerin beinhaltet die Überprüfung der Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, wobei hier Fahrzeuge oder auch verschiedene Baugruppen geprüft werden. Sie messen die elektronischen Funktionen der Fahrzeuge aus und stellen diese bei Bedarf neu ein, führen Reparaturen an den Fahrzeugen und Motoren durch. Automobilmechaniker/innen können auch verschiedene Bauteile des Fahrzeugs fertigen und diese im Fahrzeug montieren und anschließend in Betrieb nehmen. Der Beruf Automobilmechaniker/in .
Die Gehäter Automobilmechaniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden