Die Gehälter in Bottrop
Die Großstadt Bottrop ist eine Stadt im Ruhrgebiet. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten der Region spielt der Bergbau hier noch eine Rolle. Wenngleich diese auch gering ist. Zum Großteil ist die Wirtschaft der Stadt jedoch von der verarbeitenden Industrie geprägt. So finden sich beispielsweise Logistikunternehmen, aber auch viele Hersteller von Armaturen und Lebensmitteln in der Stadt. Auch das Verlagswesen und der Bereich Autotuning sind vertreten. In Bottrop sind mehrere Zeitungen und ein Radiosender ansässig. Die Stadt ist an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. Für den Verkehr innerhalb der Stadt stehen mehrere Buslinien zur Verfügung, die die verschiedenen Stadtteile verbinden.
Das Durchschnittsgehalt für Automobilmechaniker in Bottrop beträgt 3.025,81 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.560,87 | € 3.490,74 | € 3.025,81 |
Netto | € 1.841,00 | € 2.516,80 | € 2.178,90 |
Der Beruf Automobilmechaniker/in umfasst die Arbeiten in der Fertigung und auch der Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und beinhaltet die Überprüfung auf Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit der Fahrzeuge. Achtung: Dieser Beruf existiert in dieser Ausbildungsform nicht mehr, sondern wurde unter der neuen Bezeichnung Kraftfahrzeugmechatroniker/in in verschiedene Fachrichtungen und Ausbildungsrichtungen gesplittet.
Das Berufsbild des Automobilmechaniker und der Automobilmechanikerin beinhaltet die Überprüfung der Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, wobei hier Fahrzeuge oder auch verschiedene Baugruppen geprüft werden. Sie messen die elektronischen Funktionen der Fahrzeuge aus und stellen diese bei Bedarf neu ein, führen Reparaturen an den Fahrzeugen und Motoren durch. Automobilmechaniker/innen können auch verschiedene Bauteile des Fahrzeugs fertigen und diese im Fahrzeug montieren und anschließend in Betrieb nehmen. Der Beruf Automobilmechaniker/in .
Die Gehäter Automobilmechaniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden