Die Gehälter in Rehlingen-Siersburg
Mit zehn Ortsteilen und einigen tausend Einwohnern ist Rehlingen-Siersburg eine der größten Gemeinden vom Landkreis Saarlouis, im Saarland, vor allem als Pendlerstadt nach Saarbrücken, der Landeshauptstadt. In allen Ortsteilen halten sich zwar vereinzelt kleinere Betriebe und Geschäfte, welche auch einen großen Teil der Arbeitsplätze darstellen, aber der Trend an neuen Geschäftseröffnungen ist so gut wie rückläufig, wobei die Anzahl der Einwohner immer weiter steigt, was ganz deutlich die verstärkte Tendenz zum Pendeln anzeigt. Weil im Saarland gelegen, können die Dörfer in der Gemeinde auch relativ gut vom Tourismus profitieren. Ausflugsfahrten in die Berge und Täler der Region sind immer atemberaubend.
Das Durchschnittsgehalt für Automobilmechaniker in Rehlingen-Siersburg beträgt 2.000,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.837,84 | € 2.162,16 | € 2.000,00 |
Netto | € 1.271,35 | € 1.441,79 | € 1.356,57 |
Der Beruf Automobilmechaniker/in umfasst die Arbeiten in der Fertigung und auch der Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und beinhaltet die Überprüfung auf Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit der Fahrzeuge. Achtung: Dieser Beruf existiert in dieser Ausbildungsform nicht mehr, sondern wurde unter der neuen Bezeichnung Kraftfahrzeugmechatroniker/in in verschiedene Fachrichtungen und Ausbildungsrichtungen gesplittet.
Das Berufsbild des Automobilmechaniker und der Automobilmechanikerin beinhaltet die Überprüfung der Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, wobei hier Fahrzeuge oder auch verschiedene Baugruppen geprüft werden. Sie messen die elektronischen Funktionen der Fahrzeuge aus und stellen diese bei Bedarf neu ein, führen Reparaturen an den Fahrzeugen und Motoren durch. Automobilmechaniker/innen können auch verschiedene Bauteile des Fahrzeugs fertigen und diese im Fahrzeug montieren und anschließend in Betrieb nehmen. Der Beruf Automobilmechaniker/in .
Die Gehäter Automobilmechaniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden