Die Gehälter in Rüsselsheim
Die Stadt Rüsselsheim liegt im Bundesland Hessen und gehört zum Landkreis Groß-Gerau. Der zugehörige Regierungsbezirk ist Darmstadt. Wer in Rüsselsheim ans Ziel kommen möchte, der kann dies entweder mit dem Bus, mit der Bahn oder dem eigenen PKW erreichen. Die Bus- und Bahnstrecken sind gut ausgebaut und verschiedene Bundesstraßen und Autobahnen befinden sich in der Nähe. Das größte Unternehmen der Stadt ist der Automobilhersteller Opel. Er stellt zudem sehr viele Arbeitsplätze für die Menschen der Region. In Rüsselsheim wird immer wieder darauf geachtet, die Wirtschaft zu fördern, sofern dies möglich ist. Hierdurch möchte man erreichen, dass die Wirtschaft weiterhin stabil bleibt.
Das Durchschnittsgehalt für Automobilmechaniker in Rüsselsheim beträgt 3.492,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.280,00 | € 5.704,00 | € 3.492,00 |
Netto | € 1.017,92 | € 3.686,96 | € 2.352,44 |
Der Beruf Automobilmechaniker/in umfasst die Arbeiten in der Fertigung und auch der Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und beinhaltet die Überprüfung auf Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit der Fahrzeuge. Achtung: Dieser Beruf existiert in dieser Ausbildungsform nicht mehr, sondern wurde unter der neuen Bezeichnung Kraftfahrzeugmechatroniker/in in verschiedene Fachrichtungen und Ausbildungsrichtungen gesplittet.
Das Berufsbild des Automobilmechaniker und der Automobilmechanikerin beinhaltet die Überprüfung der Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, wobei hier Fahrzeuge oder auch verschiedene Baugruppen geprüft werden. Sie messen die elektronischen Funktionen der Fahrzeuge aus und stellen diese bei Bedarf neu ein, führen Reparaturen an den Fahrzeugen und Motoren durch. Automobilmechaniker/innen können auch verschiedene Bauteile des Fahrzeugs fertigen und diese im Fahrzeug montieren und anschließend in Betrieb nehmen. Der Beruf Automobilmechaniker/in .
Die Gehäter Automobilmechaniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden