Die Gehälter in Celle
Celle ist eine Stadt, die sich im deutschen Bundesland Niedersachsen befindet. Sie bildet zugleich den Kern des Landkreises Celle. Das Schlosstheater in Celle zieht Jahr für Jahr sehr viele Menschen an. Immer noch finden hier Veranstaltungen statt. Viele interessante Bauwerke und Parks locken mindestens genauso viele Touristen an, wie die zahlreichen Museen, die es in dieser Stadt gibt. In Celle findet man vor allem Unternehmen der Industrie. Neben dem Maschinenbau ist auch die Nahrungsmittelindustrie ansässig. Die Elektronik- und die Holzindustrie sind hier ebenfalls vorhanden. All diese Unternehmen haben sehr viele Angestellte. Hierdurch geht es nicht nur der Stadt, sondern auch den Bürgern wirtschaftlich recht gut.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftsgehilfe in Celle beträgt 1.533,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.200,00 | € 1.866,67 | € 1.533,34 |
Netto | € 964,99 | € 1.373,97 | € 1.169,48 |
Für die Tätigkeit als Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin wird in der Regel eine Ausbildung zum/r Hauswirtschaftshelfer/in oder zum/r Hauswirtschaftsassistent/in vorausgesetzt. Als Beschäftigungsmöglichkeiten stehen dem/der Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin Arbeiten in Kinder- und Jugendheimen, in Alten- und Pflegeheimen, in Heimen für Behinderte oder in Krankenhäusern oder Kliniken zur Auswahl.
Ebenfalls ist auch eine Beschäftigung in Privathaushalten möglich oder bei ambulanten Pflegediensten und weiteren sozialen Einrichtungen. Zu dem breiten Spektrum der Einsatzmöglichkeiten für Hauswirtschaftsgehilfen/-gehilfinnen gehören auch Hotels, Pensionen, Ferienheime oder Jugendherbergen. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin übernimmt sämtliche im Haushalt anfallenden Arbeiten und koordiniert und organisiert die Arbeiten selbständig oder in Absprache mit dem/r Vorgesetzten. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin ist für die Verwaltung .
Die Gehäter Hauswirtschaftsgehilfe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden