Die Gehälter in Karlsbad
Die Gemeinde Karlsbad liegt im Landkreis Karlsruhe im Bundesland Baden-Württemberg. Kulturliebhaber finden hier eine Reihe sehenswerter Bauwerke, aber auch Naturfreunde lieben diese am Nordrand des Schwarzwaldes gelegene Region. Verkehrstechnisch hat die Gemeinde durch die Bundesautobahn A 8 Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz. Zusätzlich besteht eine Verbindung mit der Stadtbahn nach Karlsruhe. Mit sämtlichen weiterführenden Schulen findet sich hier ein gutes Bildungsangebot. Die Wirtschaft der Gemeinde wird geprägt von mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben. Auch das bekannte Softwareunternehmen Nero AG ist hier angesiedelt. Trotzdem ist es der Gemeinde gelungen, ihren ländlichen Charakter zu bewahren. Große zusammenhängende Waldgebiete und Wanderwege bieten pure Erholung.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftsgehilfe in Karlsbad beträgt 2.382,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.906,00 | € 2.859,00 | € 2.382,50 |
Netto | € 1.299,85 | € 2.128,73 | € 1.714,29 |
Für die Tätigkeit als Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin wird in der Regel eine Ausbildung zum/r Hauswirtschaftshelfer/in oder zum/r Hauswirtschaftsassistent/in vorausgesetzt. Als Beschäftigungsmöglichkeiten stehen dem/der Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin Arbeiten in Kinder- und Jugendheimen, in Alten- und Pflegeheimen, in Heimen für Behinderte oder in Krankenhäusern oder Kliniken zur Auswahl.
Ebenfalls ist auch eine Beschäftigung in Privathaushalten möglich oder bei ambulanten Pflegediensten und weiteren sozialen Einrichtungen. Zu dem breiten Spektrum der Einsatzmöglichkeiten für Hauswirtschaftsgehilfen/-gehilfinnen gehören auch Hotels, Pensionen, Ferienheime oder Jugendherbergen. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin übernimmt sämtliche im Haushalt anfallenden Arbeiten und koordiniert und organisiert die Arbeiten selbständig oder in Absprache mit dem/r Vorgesetzten. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin ist für die Verwaltung .
Die Gehäter Hauswirtschaftsgehilfe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden