Die Gehälter in Königs Wusterhausen
Königs Wusterhausen liegt im Bundesland Brandenburg im Landkreis Dahme-Spreewald. Der Ort wird erstmals 1320 als "hus to wosterhusen" urkundlich erwähnt. Besonders sehenswert ist das Schloss Königs Wusterhausen mit seinem schön angelegten Schlossgarten. Königs Wusterhausen hat Autobahnanschlüsse an den Berliner Ring (A 10) und an die A 13. Über den Bahnhof hat man Anschluss an die Berliner Stadtbahn und an den Flughafen Berlin Schönefeld. Königs Wusterhausen verfügt über einen bedeutsamen Binnenhafen, welcher die Verbindungen zur Dahme, der Spree und dem Nottekanal herstellt. Zahlreiche Grundschulen und weiterführende Bildungseinrichtungen sorgen für ein vielfältiges Ausbildungsangebot. Die Nähe zu Berlin eröffnet zahlreiche Möglichkeiten zum Arbeiten und zur Freizeitgestaltung.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftsgehilfe in Königs Wusterhausen beträgt 1.140,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 680,00 | € 1.600,00 | € 1.140,00 |
Netto | € 485,13 | € 1.154,45 | € 819,79 |
Für die Tätigkeit als Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin wird in der Regel eine Ausbildung zum/r Hauswirtschaftshelfer/in oder zum/r Hauswirtschaftsassistent/in vorausgesetzt. Als Beschäftigungsmöglichkeiten stehen dem/der Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin Arbeiten in Kinder- und Jugendheimen, in Alten- und Pflegeheimen, in Heimen für Behinderte oder in Krankenhäusern oder Kliniken zur Auswahl.
Ebenfalls ist auch eine Beschäftigung in Privathaushalten möglich oder bei ambulanten Pflegediensten und weiteren sozialen Einrichtungen. Zu dem breiten Spektrum der Einsatzmöglichkeiten für Hauswirtschaftsgehilfen/-gehilfinnen gehören auch Hotels, Pensionen, Ferienheime oder Jugendherbergen. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin übernimmt sämtliche im Haushalt anfallenden Arbeiten und koordiniert und organisiert die Arbeiten selbständig oder in Absprache mit dem/r Vorgesetzten. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin ist für die Verwaltung .
Die Gehäter Hauswirtschaftsgehilfe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden