Die Gehälter in Gummersbach
Die Stadt Gummersbach liegt im größten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie gehört zum Oberbergischen Kreis und zum Regierungsbezirk Köln. Die Bildungsmöglichkeiten der hier lebenden Menschen sind sehr vielseitig. Neben zahlreichen allgemeinbildenden Schulen, wie Grundschule oder Gymnasium befinden sich hier auch zahlreiche Berufsschulen und Hochschulen. Zu den Hochschulen gehört beispielsweise die Fachhochschule Köln, die in Gummersbach einen Campus hat. Außerdem findet man hier die Musikschule Gummersbach e.V. sowie die Volkshochschule Gummersbach, die vor allem für die Bildung der Erwachsenen zuständig ist. Vor allem für Familien mit Kindern ist diese Stadt demnach sehr interessant. Auch zahlreiche Freizeiteinrichtungen lassen sich in Gummersbach finden.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftsgehilfe in Gummersbach beträgt 2.013,18 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 624,68 | € 3.401,67 | € 2.013,18 |
Netto | € 528,34 | € 1.731,99 | € 1.130,17 |
Für die Tätigkeit als Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin wird in der Regel eine Ausbildung zum/r Hauswirtschaftshelfer/in oder zum/r Hauswirtschaftsassistent/in vorausgesetzt. Als Beschäftigungsmöglichkeiten stehen dem/der Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin Arbeiten in Kinder- und Jugendheimen, in Alten- und Pflegeheimen, in Heimen für Behinderte oder in Krankenhäusern oder Kliniken zur Auswahl.
Ebenfalls ist auch eine Beschäftigung in Privathaushalten möglich oder bei ambulanten Pflegediensten und weiteren sozialen Einrichtungen. Zu dem breiten Spektrum der Einsatzmöglichkeiten für Hauswirtschaftsgehilfen/-gehilfinnen gehören auch Hotels, Pensionen, Ferienheime oder Jugendherbergen. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin übernimmt sämtliche im Haushalt anfallenden Arbeiten und koordiniert und organisiert die Arbeiten selbständig oder in Absprache mit dem/r Vorgesetzten. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin ist für die Verwaltung .
Die Gehäter Hauswirtschaftsgehilfe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden