Die Gehälter in Erlangen
Die bayrische Stadt Erlangen hat eine lange Geschichte als Industrie-, Garnisons- und Universitätsstadt, was sich in zahlreichen Sehenswürdigkeiten verdeutlicht. Heute kann Erlangen als Zentrum der Hochtechnologie und der Forschung angesehen werden. Vor allem im Bereich der Medizintechnik sind zahlreiche namhafte Unternehmen in der Stadt ansässig. Zudem befinden sich zahlreiche Universitätskliniken in der Stadt. Mehrere Unternehmen in Erlangen sind auch in der Energiewirtschaft tätig. Erlangen liegt am Main-Donau-Kanal und betreibt hier auch einen Hafen, in dem zahlreiche Güter umgeschlagen werden. Für die Sicherung des Nahverkehrs sorgen mehrere Omnibuslinien. Erlangen besitzt einen Bahnhof. Für internationale Flugverbindungen wird der nächstgelegene Flughafen Nürnberg benutzt.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftsgehilfe in Erlangen beträgt 1.683,63 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.308,92 | € 2.058,33 | € 1.683,63 |
Netto | € 961,74 | € 1.438,67 | € 1.200,21 |
Für die Tätigkeit als Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin wird in der Regel eine Ausbildung zum/r Hauswirtschaftshelfer/in oder zum/r Hauswirtschaftsassistent/in vorausgesetzt. Als Beschäftigungsmöglichkeiten stehen dem/der Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin Arbeiten in Kinder- und Jugendheimen, in Alten- und Pflegeheimen, in Heimen für Behinderte oder in Krankenhäusern oder Kliniken zur Auswahl.
Ebenfalls ist auch eine Beschäftigung in Privathaushalten möglich oder bei ambulanten Pflegediensten und weiteren sozialen Einrichtungen. Zu dem breiten Spektrum der Einsatzmöglichkeiten für Hauswirtschaftsgehilfen/-gehilfinnen gehören auch Hotels, Pensionen, Ferienheime oder Jugendherbergen. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin übernimmt sämtliche im Haushalt anfallenden Arbeiten und koordiniert und organisiert die Arbeiten selbständig oder in Absprache mit dem/r Vorgesetzten. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin ist für die Verwaltung .
Die Gehäter Hauswirtschaftsgehilfe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden