Die Gehälter in Euskirchen
Bei der Stadt Euskirchen handelt es sich um eine Stadt, die sich in Nordrhein-Westfalen, dem größten deutschen Bundesland, befindet. Sie bildet einen eigenen Landkreis und gehört zum Regierungsbezirk Köln. In Euskirchen gibt es drei große Museen, für die sich sehr viele Menschen interessieren: das Stadtmuseum, das Feuerwehrmuseum und das Rheinische Industriemuseum Tuchfabrik Müller. Weiterhin gibt es hier zwei Theater. Die interessantesten Bauwerke der Stadt sind unter anderem die Burg Flamersheim, die Burg Kessenich, die Burg Kleinbüllesheim, die Burg Scheinheim und die Obere und Untere Burg Kuchenheim. Es gibt noch zahlreiche weitere Burgen. In der Euskirchener Burgenrunde erhält man die Möglichkeit, alle diese Burgen zu besichtigen.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftsgehilfe in Euskirchen beträgt 1.605,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.454,55 | € 1.756,10 | € 1.605,33 |
Netto | € 1.052,53 | € 1.359,54 | € 1.206,04 |
Für die Tätigkeit als Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin wird in der Regel eine Ausbildung zum/r Hauswirtschaftshelfer/in oder zum/r Hauswirtschaftsassistent/in vorausgesetzt. Als Beschäftigungsmöglichkeiten stehen dem/der Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin Arbeiten in Kinder- und Jugendheimen, in Alten- und Pflegeheimen, in Heimen für Behinderte oder in Krankenhäusern oder Kliniken zur Auswahl.
Ebenfalls ist auch eine Beschäftigung in Privathaushalten möglich oder bei ambulanten Pflegediensten und weiteren sozialen Einrichtungen. Zu dem breiten Spektrum der Einsatzmöglichkeiten für Hauswirtschaftsgehilfen/-gehilfinnen gehören auch Hotels, Pensionen, Ferienheime oder Jugendherbergen. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin übernimmt sämtliche im Haushalt anfallenden Arbeiten und koordiniert und organisiert die Arbeiten selbständig oder in Absprache mit dem/r Vorgesetzten. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin ist für die Verwaltung .
Die Gehäter Hauswirtschaftsgehilfe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden