Die Gehälter in Remagen
Die Stadt Remagen liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und gehört zum Landkreis Ahrweiler. Sie grenzt an das Stadtgebiet von Bonn. Die Fachhochschule RheinAhrCampus, sowie Schulen, in denen man jeden Bildungsabschluss bis zum Abitur erreichen kann, bilden das Schulsystem von Remagen. Die Bundesstraße B9 ist die Hauptverkehrsader der Stadt, und bindet sie auch an das deutsche Fernstraßennetz an. Über den Bahnhof in Remagen kann man von der Regionalbahn bis zum Intercity Zugverbindungen in alle Richtungen erreichen. Die Wirtschaft in der Stadt ist hauptsächlich von mittelständischen Unternehmen gezeichnet. Der Dienstleistungssektor ist hierbei von besonderer Wichtigkeit, doch sind auch kleinere und mittlere Firmen aus dem produzierenden Gewerbe und dem Handel niedergelassen.
Das Durchschnittsgehalt für Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe in Remagen beträgt 1.777,60 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.777,60 | € 1.777,60 | € 1.777,60 |
Netto | € 1.227,25 | € 1.233,25 | € 1.230,25 |
Das Berufsbild Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe bzw. Facharbeiterin Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe existiert seit der Wiedervereinigung nicht mehr.
Das adäquate Gegenstück für diesen Beruf in der Bundesrepublik ist der Papiermacher - Papier, Karton, Pappe. Hauptaufgabengebiet dieser Berufsgruppe ist die Bedienung und Wartung von Maschinen zur Herstellung von Papier, Pappe und Karton. Sie überwachen dabei jeden einzelnen Produktionsschritt, von der Bereitstellung der notwendigen Rohstoffe bis hin zur Kontrolle des zugeschnittenen fertigen Enderzeugnisses. Eingesetzt werden Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe vor allem in der Verpackungsmittelindustrie und allen Betrieben, die sich auf die Herstellung von Produkten aus Pappe, Papier und Karton spezialisiert haben. Außerdem können die Facharbeiterinnen - Anlagentechnik Papier, .
Die Gehäter Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden