Die Gehälter in Karlsruhe (Baden)
Die ehemalige Residenzstadt Karlsruhe ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Mehrere große Handelsbetriebe haben hier ihren Sitz. Auch der Finanzsektor, die Pharmaindustrie und die Energiewirtschaft bilden eine wichtige Stütze der Wirtschaft von Karlsruhe. Bedeutend ist auch der Binnenhafen, über den große Mengen an Gütern umgeschlagen werden. Die Medienlandschaft ist relativ breit aufgestellt und setzt sich sowohl aus Zeitungen, Radiosendern und Fernsehsendern zusammen. Auch mehrere Forschungseinrichtungen befinden sich in der Stadt. Das Kulturangebot ist auch wie das Nahverkehrssystem sehr gut ausgebaut. Karlsruhe verfügt selbst über keinen eigenen Flughafen, befindet sich jedoch in der Nähe von drei internationalen Flughäfen über die internationale Destinationen erreicht werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe in Karlsruhe (Baden) beträgt 3.683,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.683,33 | € 3.683,33 | € 3.683,33 |
Netto | € 2.553,57 | € 2.553,57 | € 2.553,57 |
Das Berufsbild Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe bzw. Facharbeiterin Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe existiert seit der Wiedervereinigung nicht mehr.
Das adäquate Gegenstück für diesen Beruf in der Bundesrepublik ist der Papiermacher - Papier, Karton, Pappe. Hauptaufgabengebiet dieser Berufsgruppe ist die Bedienung und Wartung von Maschinen zur Herstellung von Papier, Pappe und Karton. Sie überwachen dabei jeden einzelnen Produktionsschritt, von der Bereitstellung der notwendigen Rohstoffe bis hin zur Kontrolle des zugeschnittenen fertigen Enderzeugnisses. Eingesetzt werden Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe vor allem in der Verpackungsmittelindustrie und allen Betrieben, die sich auf die Herstellung von Produkten aus Pappe, Papier und Karton spezialisiert haben. Außerdem können die Facharbeiterinnen - Anlagentechnik Papier, .
Die Gehäter Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden