Die Gehälter in Passau
Die Stadt Passau liegt im Bundesland Bayern. Diese Stadt gehört zu dem Regierungsbezirk Niederbayern in Ostbayern. Passau ist eine kreisfreie Stadt. Unterteilt wird Passau in acht Stadtteile. Passau wird auch als "Universitätsstadt" bezeichnet, was darauf schließen lässt, dass es hier eine Universität gibt. Diese ist weltweit sehr anerkannt. Weiterhin gibt es in Passau zahlreiche allgemeinbildende Schulen sowie Gymnasien. Die Infrastruktur der Stadt ist sehr gut. Ob mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln - man gelangt schnell nahezu überall hin. In Passau befinden sich sehr viele Unternehmen. In der Regel handelt es sich allerdings um kleine und mittelständische Unternehmen. Ein paar wenige große Unternehmen sind allerdings auch vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe in Passau beträgt 4.193,59 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.900,00 | € 4.487,17 | € 4.193,59 |
Netto | € 2.685,87 | € 3.655,26 | € 3.170,57 |
Das Berufsbild Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe bzw. Facharbeiterin Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe existiert seit der Wiedervereinigung nicht mehr.
Das adäquate Gegenstück für diesen Beruf in der Bundesrepublik ist der Papiermacher - Papier, Karton, Pappe. Hauptaufgabengebiet dieser Berufsgruppe ist die Bedienung und Wartung von Maschinen zur Herstellung von Papier, Pappe und Karton. Sie überwachen dabei jeden einzelnen Produktionsschritt, von der Bereitstellung der notwendigen Rohstoffe bis hin zur Kontrolle des zugeschnittenen fertigen Enderzeugnisses. Eingesetzt werden Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe vor allem in der Verpackungsmittelindustrie und allen Betrieben, die sich auf die Herstellung von Produkten aus Pappe, Papier und Karton spezialisiert haben. Außerdem können die Facharbeiterinnen - Anlagentechnik Papier, .
Die Gehäter Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden